Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MissDiana, 29. SSW am 25.06.2010, 13:27 Uhr

Rechtsfrage....

Hallo vielleicht kennt sich ja jemand mit den Arbeitnehmer Rechten für Schwangere etwas besser aus als ich und kann mir bisschen helfen..... Also ich bin seit 2 jahren in einer Firma (mit glaube mehr als 60 Angestellten). Wurde heute von einer Kollegin angerufen ( nicht mal vom Chef selbst, er hat mir gegenüber auch noch nichts verlauten lassen!!!) und soll meinen Übernahme Vertrag abholen bzw. Unterschreiben kommen. mein vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 16.09.10 und der neue vertrag soll ab 31.07.10 gelten. Habe ich da noch anrecht auf mein Elterngeld von 67% meines gehaltes? Habe gehört das man ja 12 Monate bei einem Arbeitgeber vorweisen muß und das wären dann ja grad mal 1,5 Monate. Bin auch schon seit 15.06.10 im beschäftigungsverbot!! Ist das alles überhaupt Rechtens??

 
3 Antworten:

Re: Rechtsfrage....

Antwort von Schnitte78 am 25.06.2010, 13:30 Uhr

oh je, ich weiß nicht, aber Du mußt Dich vor Unterschrift darüber informieren. Stell doch die Frage mal bei Frau Bader im Rechtsforum.

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Re: Rechtsfrage....

Antwort von joy-for-good, 36. SSW am 25.06.2010, 13:48 Uhr

Das mit den Elterngeld hast du falsch verstanden. Du bekommt weiterhin die 67% (es sei, es wird geändert auf 65% im nächsten Jahr, aber das steht noch in den Sternen)
Es gilt folgendes: berechnet wird das Elterngeld aufgrund deiner Nettoeinkommen in den letzten 12 MOnaten und davon dann der Durchschnitt. Es ist also irrelevant, ob im im 6.MOnat arbeitslos wirst, denn es zählt nach wie vor der Durchschnitt, nur wird es dann weniger. Dementsprechend schmälert der neue Vertrag dein Elterngeld nicht, es sei denn, dein Verdienst sinkt jetzt.

Lg

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Re: Rechtsfrage....

Antwort von cke04, 30. SSW am 25.06.2010, 18:37 Uhr

hallo

den vertrag kannst du sicher unterschreiben,weiß dein ag das du 2 jahre in elternzeit gehst?
es ist egal wie lang du bei dem ag bist,es zählen die letzten 12 monate und wnn du da woanders gearbeitet hast wird das gehalt mit eingerechnet.
bei bv bekommst du ja weiterhin dein gehalt,das ändert nichts am elterngeld.

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