Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jay86 am 05.01.2009, 12:53 Uhr

Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

hallo mädelz,
also mein schatz hat heut ne mail von dem neuen seiner ex gekriegt, er soll sich gefälligst um sein kind kümmern und so....er hat die vaterschaft nie anerkannt weil sie ihn betrogen hat usw.wer muss jetzt nachweisen das es sein/bzw nicht seins ist?muss sie zum amt gehen oder wir?lg jay

 
15 Antworten:

Re: Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

Antwort von elisa, 17. SSW am 05.01.2009, 12:57 Uhr

Na, eigentlich muss er zahlen, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, muss er glaub ich nachweisen, dass er nicht der Vater ist und das kostet ne ganze Menge, um die 1000€ ungefähr! Oder er kann nachweisen, dass er kein Geld zur Verfügung hat, um Unterhalt zu zahlen...LG Elisa

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Re: Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

Antwort von Hazel84, 10. SSW am 05.01.2009, 13:00 Uhr

Wenn es ein streitiges Verfahren vor Gericht wird, kann es vom Gericht angeordnet werden, also dass getestet wird und das kostet dann soweit ich weiß nix.

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Re: Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

Antwort von Jay86 am 05.01.2009, 13:02 Uhr

er hat die vaterschaft von anfang an nich anerkannt und muss trotzdem zahlen?wer is jetzt zuständig dafür zum JA zu gehen und den test zu beantragen?Sie oder mein schatz?ich würd ja jetz denken sie rein aus der logik raus das sie ja unterhalt will oder?

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Re: Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

Antwort von Bea&Mia, 10. SSW am 05.01.2009, 13:02 Uhr

waren sie denn verheiratet weil dann hat meine vorrednerin recht. Dann ist er rechtlich gesehen der Vater und es ist ein richter aufwand das gegenteil zu beweisen. Sollten sie nicht verheiratet sein so gibt ein eifacher Vaterschaftstest aufklärung... Finde schon das er den machen sollte, schließlich könnts ja auch sein Kind sein und dann hat er sich tatsächlich zu kümmern...

LG

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Re: Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

Antwort von Jay86 am 05.01.2009, 13:04 Uhr

naja also verheiratet waren sie schonma nicht.das ist ja auch alles nur rausgekommen weil sie mit ner freudin drüber erzählt hat das sie ihm das kind anhängen will und so.und jetz wollen die plötzlich(privat)geld ohne test oder JA oder ähnliches.

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Re: Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

Antwort von mai2978, 7. SSW am 05.01.2009, 13:22 Uhr

Wenn die EX deinenFreund als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen hat, ist er rechtlich der Vater und darf/muß zahlen! Am besten sollten die beiden es per Vaterschaftstest klären!

VLG

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Vaterschaft

Antwort von Mari86, 13. SSW am 05.01.2009, 13:26 Uhr

Darf ich fragen wie alt das Kind ist??? Denn die Vaterschaft kann - soweit ich weiß - binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden, ab Zweifel an der Vaterschaft.

Genauso wie er, kann auch sie klagen. Er klagt auf "Anfechtung der Vaterschaft" udn wenn das Kind klagt (das Kind ist immer der Kläger), so klagt es auf "Feststellung der Vaterschaft". Und wenn das Gutachten vom Gericht angeordnet wird, dann werden die Kosten am Ende des Verfahrens entweder geteilt, aber meistens trägt der Vater dann trotzdem die Kosten und darin sind die Gutachterkosten enthalten udn die Gerichtsgebühren.

ich schaff beim Gericht und kenn mich bissl aus.

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Re: Vaterschaft

Antwort von KlaraJohanna am 05.01.2009, 13:30 Uhr

@Marie86: das gilt aber nur dann, wenn er die Vaterschaft schon anerkannt hat und dass hat er doch vorliegend gar nicht gemacht. was soll er da anfechten?

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Re: Vaterschaft

Antwort von selena85, 37. SSW am 05.01.2009, 13:32 Uhr

Hat dein Freund eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann ab zum Anwalt und sich dort erkundigen. Bevor du hier noch mehr verschieden Antworten bekommst, ist das wohl die beste Lösung.
Und lasse deinen Freund mit der Ex auch nur noch über Anwalt kommunizieren. Möchte sie nämlich tatsächlich deinen Freund abzocken, dann wird sie das wohl eher abschrecken, wenn sie von euch nur noch über Anwälte hört.

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Re: Vaterschaft

Antwort von Jazzy1982, 31. SSW am 05.01.2009, 13:38 Uhr

Also ich würde einen Anwalt einschalten und aber auch einen Test machen ob er der Vater ist?!
Dann könnt ihr weiter sehen, denn so aus der Ferne was zu beurteilen-schwierig.

Jessi

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ich würd ruhig bleiben

Antwort von fiorellafee, 19. SSW am 05.01.2009, 13:49 Uhr

hallo

also ich würd erstmal ruhig bleiben

1. die beiden waren nicht verheiratet und
2. liegt keinen vaterschaftsanerkennung vor

somit ist dein freund vom gesetz her NICHT der vater des kindes

warum also sollte er jetzt einen test machen und bezahlen?

wenn die liebe ex geld möchte muss sie sich darum kümmern zum JU gehen und vor gericht das wiederum einen vaterschaftstest einfordern kann.

ich würd nur lieber nochmal gucken ob der vater in der geburtsurkunde eingetragen ist wenn das möglich ist?

aber auch hier gilt warum solltest ihr in aktion treten? schließlich will die ex ja was von ihm/euch

also erstmal ruhig bleiben abwarten und tee trinken


wünsch euch alles gute

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Nicht verrückt machen!

Antwort von skolozs, 23. SSW am 05.01.2009, 15:15 Uhr

Ich kann dir die Österreichischen Bestimmungen genau sagen, da ich es aus Erfahrung bei einem Freund weiß.

Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, muss er auch nicht zahlen.

Sie muss zum Amt und nachweißen, dass er der Vater ist. D.h. wenn sie sich 100% sicher ist, dass er der Vater ist wird das Amt wahrscheinlich einen Test anordnen.

Solange nix anerkennt ist ja nix bezahlen. Und er sollte nicht zum Amt, da es IHRE AUFGABE ist.

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Re: Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

Antwort von marion67, 22. SSW am 05.01.2009, 15:18 Uhr

Ich empfehle auch Ruhe zu bewahren. Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wurde und die beiden nie verheiratet waren, muß sich die Kindesmutter um eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung für ihr nichteheliches Kind kümmern - das geht also keinesfalls über das Jugendamt oder die bloße Angabe durch die Kindesmutter in der Geburtsurkunde. Solange sie das nicht tut, ist die Vaterschaft nicht festgestellt, d.h. solange besteht auch keine Unterhaltspflicht und vor allem kein Grund zur Panik.

Dein Freund sollte also schlicht abwarten, ob er Post vom Familiengericht bekommt und dann einen Anwalt einschalten. Auf Drohungen des neuen LG der Ex oder private Forderungen sollte er weder eingehen noch reagieren - dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Eine Vaterschaftsanfechtung ist nur erforderlich, wenn die Vaterschaft formell anerkannt oder das Kind ehelich geboren wurde. Dafür gilt dann die von einer der Vorschreiberinnen schon erwähnte Frist von 2 Jahren ab Kenntnis von Zweifeln an der Vaterschaft (also nicht ab Geburt des Kindes).

lg
Marion, die unter anderem Fachanwältin für FamR ist

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Re: Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

Antwort von Jay86 am 05.01.2009, 22:57 Uhr

danke mädels sehr lieb von euch....ich hab dem typen jetz einfach ma n treffen vorgeschlagen und wollt mich halt in der zwischenzeit kundig machen wer jetz quasi in der beweispflicht ist.danke nochma an alle....wir werden jetz donnerstag mal das JA aufsuchen und mal gucken das wir halt auf nummer sicher gehen können und nix falsch machen.wenn es wirklich seins sein sollte dann würde er sich natürlich auch drum kümmern.nur is das leider auch sehr unwahrscheinlich.lg jay

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Re: rechtlich hin oder her, will er denn nicht wissen ob es seines ist?????

Antwort von sylea am 05.01.2009, 23:36 Uhr

oder will er sich lieber drücken, und hofft es ist nicht seines??
sie ist fremd gegangen, hat man schon so oft von männern über ihre exfrauen sagen hören!!

ich bin der meinung er sollte sich dringend an das jugendamt wenden, dort sagen das er sich nicht sicher sei das er der leibliche vater ist, da er begründeten verdacht hat.
dann können die sehen ob ein vaterschaftstest gemacht wird, und wenn er kein einkommen hat, oder nur sehr wenig, kann es sein das das jugendamt den vaterschaft anstrebt und bezahlt um herauszufinden ob sie den unterhalt von ihm verlangen können, oder eben dann die mutter dazu bringen den namen des echten vater zu nennen!!!
das müsste doch auch im interesse deines freundes liegen, oder nicht??
würde er sich denn drum kümmern wenn es seines ist??

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