Schwanger - wer noch?

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von Honey58  am 27.03.2015, 23:25 Uhr

Nur wer die Voraussetzungen erfüllt......

Einen Anspruch auf Elternzeit hast du zum Beispiel NICHT, wenn du mit deinem Kind nicht in einem Haushalt lebst, kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes bist, mehr wie 30 Stunden wöchentlich arbeitest und dich nicht selbst um die Betreuung kümmerst.

Der Anspruch entsteht nicht per se mit Geburt. Is so! Lies § 15 Anspruch auf Elternzeit BEEG.

 
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