Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Maiglück2015 am 27.03.2015, 23:18 Uhr

Nur wer die Voraussetzungen erfüllt......

Voraussetzungen erfüllt man mit der Geburt des Kindes. Beantragung hin oder her. Der AG muss zustimmen und darf es nicht ablehnen. Zumindest nicht in den ersten drei Lebensjahren. Man nennt es zwar Antrag, dennoch ist es nur eine Bekanntgabe über welchen Zeitraum man seine berechtigte Elternzeit nimmt. Da muss nix überprüft oder genehmigt werden.

 
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