Geschrieben von alexaadrian, 5. SSW am 10.02.2013, 1:48 Uhr |
nach 2 wochen arbeitslosigkeit positiv
maedels heute mal eine frage zum alg 1. vllt weiss einer rat.
ich habe eine schwangerschaftsvertretung gemacht und bin am ende der befristung selbst schwanger geworden (eigtl hatte ich vor mich zu bewerben und hab überhaupt keinen.kopf über zyklus und co gemacht)
aufjedenfall bekomm ich nun 1 jahr alg 1 bis 15.1.14
nun bin ich in der 5ten woche schwanger... was nun? muss ichbes dem.amt melden? darf ich nun.quasi nur bis zum mutterschutz eine einstellung suchen. wann muss ich es angeben dass ich schwanger bin wenn ich ein vorstellungsgespraech hab?
bekomm ich trotzdem mutterschutzgeld wenn ich vom.amt wegen mutterschutz abgemeldet werde? und sind es dann 65 % vom alg 1?
ET wäre am 16.10. was dann? elterngeld? von wem? noch sind wir unverheiratet... was ist wenn wir heiraten? und was ist mit.kindergeld?
fragen über fragen aber vllt hat einer so eine situation auch erlebt.
ist etwas blöd gelaufen aber dennoch ist das baby erwünscht...
- nach 2 wochen arbeitslosigkeit positiv - alexaadrian, 5. SSW 10.02.13, 1:48
- Re: nach 2 wochen arbeitslosigkeit positiv - Anne92, 16. SSW 10.02.13, 6:23
- Re: nach 2 wochen arbeitslosigkeit positiv - HeidiundPeter2, 37. SSW 10.02.13, 7:37
- Re: nach 2 wochen arbeitslosigkeit positiv - alexaadrian, 5. SSW 10.02.13, 11:36
Kaum noch Bewegungen...
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