Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von HeidiundPeter2, 37. SSW am 10.02.2013, 7:37 Uhr

nach 2 wochen arbeitslosigkeit positiv

Hallo.

Ich hab es dem Amt relativ früh gemeldet. Ich hab im Pflegebereich gearbeitet und sollte da auch wieder eingesetzt werden. Das war aber aufgrund der Schwangerschaft dann nicht mehr möglich. ( Hatte in einer vorherigen Schwangerschaft schon ein BV deswegen.

Du bekommst das Geld automatisch weiter bis zum Beginn des Mutterschutz. Musst dich aber natürlich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das heißt den Verpflichtungen deiner Eingliederungsvereinbarung nachkommen, sprich Bewerbungen schreiben usw.

Erwähnen musst du es bei einem Vorstellungsgespräch nicht das du schwanger bist. Frage ist halt ob das eine gute Basis ergibt es zu verschweigen.

Mutterschaftsgeld bekommst du von der KK. Bin mir nicht sicher ob das Amt auch einen kleinen Teil dazubezahlt. Bei mir läuft die Berechnung des Mutterschaftsgeld noch.

Elterngeld bekommst du den Mindestsatz von 300 €. Bzw dein Gehalt der letzten zwölf Monate wird zur Berechnung wird dazu herangezogen. Da du ja bis vor zwei Wochen noch gearbeitet hast, kriegst evtl etwas mehr als 300 €
Eine Heirat wird dahingehend nichts ändern.

Kindergeld gibts ganz normal. Unabhängig von Heirat oder Arbeitslosigkeit.

Gruß Heidi

 
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