Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schnullerbacke1987 am 04.12.2013, 21:58 Uhr

Mutterschutzgeld

Also, ich bekomme noch bis einschl. Februar Elterngeld. Meine elternzeit läuft da eig noch... Ich arbeite in nem kleinen Betrieb, wir haben das noch nicht so genau festgelegt wann icb wieder gekommen wäre... Würde ich sagen ab April ginge das, wenn ich erst nach dem Sommer wollte- auch kein Problem.
Jetzt bin ich wieder schwanger und ab 25.5. beginnt der Mutterschutz. Wie berechnet sich dann das mutterschaftsgeld? Nur der Mindestbetrag?
Eig wollte ich ab März 2 Nachmittage etwas arbeiten, also 400€ weil so ganz ohne Geld geht halt nicht. Wie berechnet sich das dann?
Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine.
Danke schonmal :)

 
4 Antworten:

Re: Mutterschutzgeld

Antwort von Olis Mama am 04.12.2013, 23:46 Uhr

Hallo!

Habe so eine ähnliche Frage vor kurzem im Forum "2 unter 2" gestellt,da ich wissen wollte,ob ich bei einer evtl. jetzt eintretenden SS verkürztes Elterngeld bekäme (bin auch bis Februar in Elternzeit).
Da wurde es so erklärt:

Wenn du wieder arbeiten gehen würdest würde diese Zeit angerechnet (z.B. bei dir März-Mai = 3 Monate) und mit der Zeit vor deiner jetzigen Elternzeit aufgestockt (also die letzten 9 Monate wo du vor der jetzigen Elternzeit arbeiten warst).

Ausserdem gibt es dann noch einen Geschwisterbonus (weil du dann 2 Kinder unter 3 Jahren hast) von mind. 75 Euro.

Hoffe,ich habe alles so genau wiedergegeben.Kannst ja mal in die Antworten im "2 unter 2" gucken.

LG und schöne Kugelzeit

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Re: Mutterschutzgeld

Antwort von Poki1982, 8. SSW am 04.12.2013, 23:58 Uhr

Also ich hatte hier im forum mal gelesen, wenn du diee jetzuge elternzeit vorzeitug beendest nämlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes bekommst du das volle Mutterschutzgeld. Ich such das mal raus und schick dir ne pn.

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Re: Mutterschutzgeld

Antwort von Olis Mama am 05.12.2013, 0:07 Uhr

Aber ihre Elternzeit endet doch im Februar!Da muss sie doch nichts abbrechen?Denn ihr neuer MuSchu beginnt erst im Mai!

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Re: Mutterschutzgeld

Antwort von Schnullerbacke1987 am 05.12.2013, 8:30 Uhr

Danke.
Also wenn ich 400€ arbeite wird das angerechnet... Und wenn nicht? Wenn ich in dem viertel Jahr keine einnahmen habe? Dann fehlen einfach die 3 Monate bei der elterngeldberechnung?
Verkürzen will/ brauch ich nicht, weil der neue Schütz ja erst Ende Mai beginnt.

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