Geschrieben von maria1975, 39. SSW am 25.10.2005, 22:22 Uhr |
mutterschaftsgeld
So,
zuerst musst du vom FA eine Bescheinigung bekommen, mit dem Entbindungstermin des Babys. Damit gehst du zu deiner Krankenkasse und legst diesen Bescheid vor und die Berechnen dann den Mutterschaftsgeld das du vor der Entbindung bekommst und nach der Entbindung, den du in zwei Teilen erhällst.
Dem Arbeitgeber musst du sofort nach Bekanntgabe deines Arztes sagen, wegen Vorsichtsmaßnahmen, wie zb. später mal öfters mal Pausen, nicht schwer tragen oder an bestimmte Arbeitsgeräten nicht mehr Tätig sein (kommt auf deine Arbeit an)...
das mit dem Urlaub kannst ja im Anschluss zum Mutterschutz (vor 6 wochen vor entbindung) in Anspruch nehmen, ist angenehmer, längerer Zeitraum zur Enspannung und Anschaffungen zu machen und dazu kommt es das du dich nicht zu quälen brauchst..
hoffe dir teilweise gehollfen zu haben
- mutterschaftsgeld - hypnose 25.10.05, 21:57
- Re: mutterschaftsgeld - maria1975, 39. SSW 25.10.05, 22:22
- ganz lieben dank!! - hypnose 25.10.05, 22:30
- Re: ganz lieben dank!! - k102de, 30. SSW 26.10.05, 9:08
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