Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lilly04, 33. SSW am 09.01.2007, 15:15 Uhr

Mal ne Frage zur Krankenversicherung!

Habe die Frage gestern an meine KK gestellt und bekam die Antwort:

Für den Zeitraum in dem Sie Mutterschaftsgeld und anschließend Elterngeld beziehen, bleiben Sie als Mitglied bei der GEK versichert. Endet Ihr Anspruch auf Elterngeld, so können Sie sich beitragsfrei über Ihren Ehemann familienversichern. Bitte informieren Sie uns daher über das Ende Ihres Elterngeldes. Wir werden Ihnen dann umgehend einen Antrag zur Feststellung/Überprüfung der Familienversicherung zuschicken.

LG
Ela

 
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