Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sonnenblume85, 36. SSW am 01.06.2009, 21:20 Uhr

mal ne Frage ab

Hallo Mädels ,
sagt mal wie ist das eigentlich wenn das Baby eher zur Welt kommt. Also meine Maus kommt wahrscheinlich 2-3 Wochen eher (Kaiserschnitt). Wann läuft denn da mein Elternjahr aus? Am Tag der Geburt oder am eigentlichen ET? Wäre ja eigentlich voll fies wenn es am 1. Geburtstag wäre, denn da fehlen einem ja die ca. 3 Wochen, oder wird das am Jahr mit angehangen??

Vielen Dank schon mal

 
7 Antworten:

Re: mal ne Frage ab

Antwort von zwurz, 19. SSW am 01.06.2009, 21:27 Uhr

laos Leternzeit beginnt ja 8 Woche NACH geburt und wenn deine Maus früher kommt sind die acht wochen ja auch früher vorbei!!??
Also weist dun was ich meine???

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Re: mal ne Frage ab

Antwort von nancy23061, 25. SSW am 01.06.2009, 21:38 Uhr

Elternzeit beginnt mit dem Monat der Geburt. Also wenn deinen Kleine im Juni zur Welt kommt, bekommst du für Juni gezahlt und deine Elternzeit läuft mit Geburtsdatum aus. Also bei denen zählt immer der volle Monat und nicht der genaue Tag, soweit ich das verstanden habe.

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Re: mal ne Frage ab

Antwort von zwurz, 19. SSW am 01.06.2009, 21:39 Uhr

Frage!!

Elternzeit beginngt doch erst Nach dem Muschu, oder???!!!

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Re: mal ne Frage ab

Antwort von sypali, 31. SSW am 01.06.2009, 21:40 Uhr

Hallo also Dein Elternjahr läuft ein Jahr nach der Geburt aus...

Meine Tochter ist am 25.7.2006 geboren, ich habe 3 Jahr eiengereicht und müßte, wenn ich nicht wieder schwanger wäre am 25.7.2009 wieder meinen ersten Arbeitstag antreten!!!

LG sypali

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@sypali

Antwort von sonnenblume85, 36. SSW am 01.06.2009, 21:44 Uhr

Achso, also am 1 Jahr nach dem Tag der Geburt muss man wieder arbeiten, ich dachte dann 1 Tag später... also das du dann erst am 26.07 wieder arbeiten müsstest... aber genau am 1. Geburtstag, das ist ja blöd

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Re: @sypali

Antwort von sypali, 31. SSW am 01.06.2009, 22:19 Uhr

Ja genau so ist es, ist blöd, aber nicht zu ändern!!!!

LG sypali

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Re: mal ne Frage ab

Antwort von saskia8580, 39. SSW am 01.06.2009, 22:42 Uhr

Aaaalso:
MUTTERSCHUTZ hat man 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET, kommt das Kind früher zur Welt werden die fehlenden Tage / Wochen von VOR dem ET hinten drangehängt. KOmmt das Baby vor der 37. SSW (also als Frühchen) zur Welt gelten 12 WOchen NACH ET und all das hintendran, was man von den Wochen VOR ET nicht nehmen konnte.
ELTERNZEIT beginnt mit der Geburt, wenn man diese unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz nimmt. Sie endet dann SPÄTESTENS einen Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes, d.h. wenn man voll "ausreizt" muss man am dritten Geburtstag wieder arbeiten gehen.
LG
Saskia

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