Geschrieben von Doreen 72, 12. SSW am 12.11.2007, 9:43 Uhr |
Lohnsteuerwechsel - Elterngeld - Mutterschaftsgeld
Stell Dir das mal nicht so einfach vor. Lohnsteuerklassenwechsel, nur um mehr Elterngeld zu bekommen ist verboten.
Die Elterngeldstelle wird einsehen können, wann die Steuerklasse gewechselt wurden ist, wird ersichtlich das dies unmittelbar im Zusammenhang mit dem Elterngeld steht, wird nach der alten Steuerklasse berechnet. Wenn dann wechsele so schnell wie möglich und nicht erst wenn es an die Zahlung des Elterngeldes geht.
- Lohnsteuerwechsel - Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Alexia74, 27. SSW 12.11.07, 9:29
- Re: Lohnsteuerwechsel - Elterngeld - Mutterschaftsgeld - wildelupinen , Heute noch 39. SSW 12.11.07, 9:39
- ich noch mal... - wildelupinen , Heute noch 39. SSW 12.11.07, 9:41
- Re: Lohnsteuerwechsel - Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Doreen 72, 12. SSW 12.11.07, 9:43
- Re: Lohnsteuerwechsel - Elterngeld - Mutterschaftsgeld - wildelupinen , Heute noch 39. SSW 12.11.07, 9:48
- Re: Lohnsteuerwechsel - Elterngeld - Mutterschaftsgeld - coko 12.11.07, 10:51
- Vorsicht bei Steuerklassenwechsel - Doreen 72, 12. SSW 12.11.07, 11:37
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