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Lohnsteuerwechsel - Elterngeld - Mutterschaftsgeld

Thema: Lohnsteuerwechsel - Elterngeld - Mutterschaftsgeld

Hi, ich weiß, passt zwar nicht so ganz hier hin, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen:-) mein Mann und ich sind bei in der Lohnsteuerklasse 4. Frage Nr. 1: Ab wann ist es nach der Geburt des Babys sinnvoll die Lohnsteuerklassen in 3 und 5 zu wechseln. Nach Ablauf des Mutterschaftsgeldes oder vorher? Frage Nr. 2: Mutterschaftsgeld wird ja 8 Wochen nach der Geburt des Babys gezahlt. ET 18.02.08. Wird es Tag genau 8 Wochen gezahlt, also bis zum 14.04.08 oder wird der Monat in der die 8 Woche fällt ganz gezahlt bis zum 30.04.08? Gruss Alexia

Mitglied inaktiv - 12.11.2007, 09:29



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Also ich würd so zum Ende des Monats bzw. des Datums wechseln wo ihr das nächste Geld vom AG nach dem MuSch-Geldes bekommt ! Meinetwegen Monat Januar noch MuSchGeld dann Februar nur noch Elterngeld dann im Januar noch wechseln damit sich das auf den Monat Februar auswirken kann ! LG wildelupinen !

Mitglied inaktiv - 12.11.2007, 09:39



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das Geld wir Anteilig dann bezahlt ! Also nur 2 Wochen dann noch von dem Monat und net den ganzen Monat ! LG wildelupinen !

Mitglied inaktiv - 12.11.2007, 09:41



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Stell Dir das mal nicht so einfach vor. Lohnsteuerklassenwechsel, nur um mehr Elterngeld zu bekommen ist verboten. Die Elterngeldstelle wird einsehen können, wann die Steuerklasse gewechselt wurden ist, wird ersichtlich das dies unmittelbar im Zusammenhang mit dem Elterngeld steht, wird nach der alten Steuerklasse berechnet. Wenn dann wechsele so schnell wie möglich und nicht erst wenn es an die Zahlung des Elterngeldes geht.

Mitglied inaktiv - 12.11.2007, 09:43



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So ein Quatsch ! Is völlig Legitim ! Keine Sorge ! Nur wenn man das ganz ausreizt wie in die supigünstigen LSTKL zu wechseln abba 3 und 5 gehörn nu wirklich nicht dazu ! Sitze an der Quelle ! Außerdem zahlt bei 3 und 5 ja der in 5 die höheren Abgaben und beim Jahressteuerausgleich kann sich dann Vater Staat gegebenenfalls das fehlende wiederholen ! Und dat tut er dann im Zweifelsfalle auch ! LG wildelupinen !

Mitglied inaktiv - 12.11.2007, 09:48



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Hallo, ich dachte, man sollte gleich nach der Geburt wechseln?! Weil wenn ich dann im MuSchutz bin, hab ich doch keine Abzüge mehr und mein Mann kriegt dann nach dem Wechsel schon mehr Geld aufgrund der günstigeren Steuerklasse. So dachte ich zumindest bisher?!? Aber legitim ist es auf jeden Fall. Mann kann ja auch vorher, bei Bekanntwerden der SS schon die Steuerklassen wechseln, nur um dann letztendlich mehr Erziehungsgeld zu kriegen. Da sagt auch keiner was dagegen. LG, coko

Mitglied inaktiv - 12.11.2007, 10:51



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http://www.geldsparen.de/inhalt/familie_soziales/elterngeld_steuerklassewechsel.php?openmenue=19&opensub=1142 http://www.aspect-online.de/finanztipps/niedrige-steuerklasse-hoeheres-elterngeld-04092007.htm

Mitglied inaktiv - 12.11.2007, 11:37