Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Chrissicat, 13. SSW am 27.04.2007, 19:10 Uhr

Kündigungsschutz während Schwangerschaft auch bei Minijobs!!

So wie die anderen auch schon geschrieben haben: du hast auch als Minijobber Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Das Mutterschutzgesetz gilt für ALLE schwangeren Arbeitnehmerinnen.

Selbst wenn du die Kündigung in Empfang nimmst, heißt das nicht, dass du sie akzeptiert hast. Wichtig ist aber, dass du innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung schriftlich Widerspruch (Grund: Kündigung während Schwangerschaft unzulässig gem. Mutterschutzgesetz) gegen die Kündigung bei deinem Arbeitgeber einreichst.

 
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