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Kündigung(Nebenj seitens des AG während der SS???

Thema: Kündigung(Nebenj seitens des AG während der SS???

Hallo Mädels, hab grad mit meiner Chefin telefoniert, und sie hat mir mitgeteilt, dass ich nicht mehr zu kommen brauche, da ich seit Januar ja schon nicht mehr arbeieten konnte(Frühwehen), und sie ja schließlich nicht weiß, ob und wie ich nach der Entbindung wieder arbeiten kann, das sei ihr zu unzuverlässig?! Naja, kein Kommentar meinerseits dazu, ist ne blöde Kuh und ich konnte die eh noch nie leiden. Diese "Kündigung" hat sie grad mündlich am Telefon ausgesprochen, von meiner SS ist sie informiert, Kopie des Mupa liegt dem Arbeitgeber vor. Wie oben genannt, es ist ein studentischer Vertrag, also im Rahmen eines 400E Jobs, der noch bis 31.12.07 läuft. Jetzt meine Frage: Laut Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber einer Schwangeren ja bis 4 Monate nach Entbindung nicht kündigen, ist das bei so einem 400€Job auch so?? Wie gesagt, ist ein studentischer Vertrag, heißt auf 40 Stunden im Monat beschränkt, und ich hab zwar schon Urlaubssemester, bin aber immatrikuliert. Danke schonmal für Eure Hilfe! Achso, da es ja so läuft, dass wenn ich nicht arbeite, ich auch kein Geld bekomme(geht nach Stunden), gehts mir lediglich um den Nachweis fürs Elterngeld jetzt die kommenden 8 Wochen noch! LG Lisi

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 15:17



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soweit ich informiert bin, gilt dies auch für einen 400 euro job..

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 15:24



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Hallo, also wenn Du eine schriftlichen Vertrag hast und Dich ordentlich Krankschreiben hast lassen bzw. Beschäftigungsverbot (ich geh mal davon aus), dann kann sie Dir gar nichts. Sie kann Dich nicht kündigen und muss Dich sogar theoretisch bis 4 Monate nach der Geburt weiterbeschäftigen. Erst dann wäre eine Kündigung möglich. Halt die Ohren steif Nicol

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 15:24



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Hi, kann dir deine Frage nicht ganz beantworten. Weiß nur, dass IMMER schrichtlich gekündigt werden muss. Mündliche Kündigen ist nicht mehr gültig.

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 15:33



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gehe bitte zum anwalt, denn was deine chefin macht gilt nicht....das ist verboten. bei hannah war ich auf 400 eurobasis an einer tanke eingestellt, hatte genau das selbe dilemma, wie du, bin zum anwalt und siehe da, sie musste während meinem BV den Lohn weiterzahlen. und die kündigung ist am telefon sowieso unwirksam und bei ss auch schriftlich... beim gesundheitsamt sagen die dir sogar wo du dich hin wenden kannst, gibt extra eine behörde die sich nur um diese belange von schwangeren kümmert. es lohnt also zu kämpfen! lg phi

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 15:40



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Nicht annehmen wenn du die Kündigung annimmst und im beideseitigen Einvernehmen gehst ist das sehr wohl rechtens. Anderseits muß es schriftlich vorliegen, auch bei Minijob etc. Sonst gild das übliche. Kündigungsschutz ab der !eigenen! Kentnissnahme der SS!

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 16:00



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... mir innerhalb der nächsten Woche eine schriftliche Kündigung zukommen lassen, ich denk mal per Einschreiben(würde zu ihr passen), das nehm ich einfach nicht an. Eine Auflösung des Vertrags ist wohl möglich, wenn ich es unterschreibe, aber ich bin ja nicht der Komplett-Depp, mach ich natürlich nicht!!!! Könnt mir auch vorstellen, dass sie das mit dem kündigen in der SS gar nicht so blickt, gibt in dem Unternehmen eine Personalabteilung, die sowas macht... Ich warte mal ab, hihi. Wie schon gesagt, ich wär eh nicht mehr zurück gegangen, wüsste auch gar nicht wie mit dem Baby, mein Mann ist selbständig und kann nicht einfach so mal ein paar Stunden frei machen, damit ich jobben kann, und studieren muss ich ja auch noch. Ach irgendwie bin ich schon gespannt, wie das jetzt ausgehen wird!!! Danke schonmal für Eure Antworten! LG Lisi& Babyboy inside

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 16:08



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Hallo, frag mal unter http://www.rund-ums-baby.de/recht/ bei Frau Bader nach , sie wird dir sicher kompetent antworten. Ich bin ebenfalls Studentin, du hast auch noch Anspruch auf Mutterschaftsgeld ,musst einen Antrag 7 Wochen vor Et bei der KK stellen. Alles Gute

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 19:07



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So wie die anderen auch schon geschrieben haben: du hast auch als Minijobber Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Das Mutterschutzgesetz gilt für ALLE schwangeren Arbeitnehmerinnen. Selbst wenn du die Kündigung in Empfang nimmst, heißt das nicht, dass du sie akzeptiert hast. Wichtig ist aber, dass du innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung schriftlich Widerspruch (Grund: Kündigung während Schwangerschaft unzulässig gem. Mutterschutzgesetz) gegen die Kündigung bei deinem Arbeitgeber einreichst.

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 19:10



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Ich bin privat versichert über meinen Vater noch, ich glaub wenn überhaupt steht mir so ein einmaliges "Willkommensgeld" oder so zu, oder täusch ich mich??? LG Lisi

Mitglied inaktiv - 27.04.2007, 22:37