Geschrieben von Liebes78, 22. SSW am 10.03.2006, 11:24 Uhr |
Krankenschein/Beschäftigungsverbot -Hilfe bitte!
Hallo!
Bisher habe ich nur zu den stillen Mitlesern gezählt, aber heute brauche ich mal Hilfe von euch...
Kurz zu mir: ich bin 27 und Lehrerin, das erste Mal schwanger.
Mein Problem:
Ich hatte vom 03.02.06 bis 15.02.06 Krankenschein wegen niedrigen Blutdrucks. Der Krankenschein wurde damals von meinem Hausarzt ausgestellt.
Am 15.02. hatte ich Mittags einen Termin bei der Frauenärztin, die einen verkürzten Gebärmutterhals, leicht geöffneten Muttermund und vorzeitige Wehen diagnostizierte.
Daraufhin bekam ich direkt Krankenschein von ihr vom 16.02.06 bis 10.03.06.
Eben war ich nochmal bei ihr: der Gebärmutterhals ist zwar wieder etwas länger und der Muttermund verschlossener, auch die vorzeitigen Wehen haben sich gebessert, aber sie hat mich weiterhin krankgeschrieben (Folgebescheinigung) bis zum 03.04.06.
Dann stellt sie mir wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz aus.
So, meine Frage:
Zählen die Diagnosen vom Hausarzt und der Frauenärztin einzeln bei der Krankenkasse (dann käme ich nicht über die 6 Wochen Krankenschein bis niedrigerer Lohn) oder zählt alles zusammen (dann bekäme ich ja ab 17.03.06 nur noch 80 % meines letzten Gehaltes).
Wer hat ein bisschen Ahnung davon?
Viele liebe Grüße
Liebes78
Re: Krankenschein/Beschäftigungsverbot ->Hilfe bitte!
Antwort von Schnucki2311, 19. SSW am 10.03.2006, 11:37 Uhr
Eine Arbeitskollegin von mir hatte vor einem Jahr fast dieselbe krankengeschichte. Soweit ich das noch in Erinnerung habe bekommt man bei einem Beschäftigungsverbot trotzdem das volle Gehalt. Beschäftigungsverbot ist glaub ich was anderes wie ein Krankenschein/gelbe Schein!
Sie mußte für das Beschäftigungsverbotsattest glaub ich
auch ein paar Euro zahlen.
Weiß es aber nicht 100%ig.
Hoffe ich konnt dir bissl helfen?!?
LG Nadine
Re: Krankenschein/Beschäftigungsverbot ->Hilfe bitte!
Antwort von minimaus0803, 35. SSW am 10.03.2006, 11:48 Uhr
hallo Liebes78
wenn du bei deinem hausarzt deinen krankenschein auf das selbe krankheitsbild bekommen hast wie von deiner frauenärztin dann werden die 6 wochen zusammen gezählt sonst nicht
du bekommst auch keine 80% krankengeld sondern nur noch 60%
hatte auch 6 wochen nen krankenschein und meine frauenärztin hat mir bevor die 6te woche zuende war das beschäftigungsverbot erteil beim beschäftigungsverbot muß der arbeitgeber dir deinen vollen lohn also 100% zahlen wenn er das nicht macht kannst du das einklagen lassen
mein chef wollte es auch erst nicht zahlen weil er meinte das zahlt die krankenkasse ist aber nicht so
also geh lieber nochmal zum arzt und frag ob das beschäftigungsverbot nicht schon jetzt ausstellen könnte
müsstes dann nur beim arbeitgeber anrufen und mitteilen und es am besten per einschreiben wegschicken damit da keiner sagen kann es sei nichts angekommen meistens schreiben die ärzte dann bis zum beginn des mutterschutzes und ich habe für die bescheinigung auch nichts zahlen müssen manche ärzte machen dass dann kostet es vielleicht 5-10€ die sich aber lohnen
wenn du noch fragen hast habe meine email hinterlegt
hoffe konnte dir helfen
lieben gruß vanessa mit leonie sophie marie im bauch
biest08031986@aol.com
@minimaus
Antwort von Liebes78, 22. SSW am 10.03.2006, 11:56 Uhr
Nein, das vom Hausarzt war ein anderes Krankheitsbild.
Dann wär das ja schon mal sehr beruhigend.
Meine Frauenärztin hat vorhin noch gemeint, es wären 80%. Da war sie dann wohl nicht ganz auf dem neuesten Stand, aber wen das mit den verschiedenen Krankheitsbildern stimmt, käme es wohl eh nicht in Frage.
Dass man beim Beschäftigungsverbot das volle Gehalt bekommt, weiß ich.
Sie wollte es heute Morgen noch nicht ausstellen, da sie sich erst eine gute Begründung einfalen lassen muss, damit die Krankenkasse nicht sagen kann, dass eigentlich ein Krankenschein reichen würde (und ich somit weniger Geld bekäme)... ?!
Re: Krankenschein/Beschäftigungsverbot ->Hilfe bitte!
Antwort von Julia1981, 8. SSW am 10.03.2006, 12:12 Uhr
Hallo!
Bie einem Beschäftigungsverbot darfst du keinen Finanziellen Nachteil haben. D.H. du bekommst dein volles Gehalt!
Ich hatte auch erst mal ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich als KFZ lerin nicht mahr arbeiten durfte, bin dann aber freiwillig ins Büro. Ist besser als daheim!
Alles gute noch Julia
Re: Krankenschein/Beschäftigungsverbot ->Hilfe bitte!
Antwort von Mutterschoof, 12. SSW am 10.03.2006, 13:42 Uhr
Hi,
Also dass du nach 6 Wochen nur noch Geld von der Krankenkasse bekommst hängt vom Grund ab weswegen du krank geschrieben wurdest. Wenn dein Hausarzt einen anderen Grund angegeben hat als deine FÄ dann gilt es nicht als Folgebescheinigung und du bekommst dein volles Gehalt.
Bei einem Beschäftigungsverbot (hatte ich auch in meiner ersten ss aus dem selben Grund) bekommst du dein volles Gehalt weiter....wenn dein Arbeitgeber eine Versicherung hat(wovon ich ausgehe wenn du Lehrerin bist) dann zahlt die Versicherung an sonsten muss der Arbeitgeber zahlen.
Sollte noch was unklar sein melde dich noch mal.
LG
Bea