Geschrieben von Rettungssan89 am 22.10.2010, 9:57 Uhr |
Krankenkasse
Ich bin in der 21 SSW und Arbeitslos. Bin auch beim Arbeitsamt gemeldet. Die frage die ich habe, bin ich seit der Meldung meiner Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt Krankenversichert???
Für eure Antworten und eure Hilfe danke ich euch
Re: Krankenkasse
Antwort von KugelbauchGE, 6. SSW am 22.10.2010, 9:58 Uhr
Du bist ab dem 1. Tag über das AA Krankenversichert, du musst ja bei der Antragstellung auch deine KK angeben. Die zahlen dann für dich die Beträge.
Re: Krankenkasse
Antwort von Rettungssan89 am 22.10.2010, 10:04 Uhr
Dass ist es ja ich habe den ALG 1 Antrag abgelehnt bekommen und da ich noch bei meinen Eltern wohne müssten die den Antrag stellen dies geht allerdings nicht da mein Vater Beamter im Ruhe stand ist und dies nicht machen kann sonst bekommt er ziemliche Schwierigkeiten.
Re: Krankenkasse
Antwort von kruemmelfamily4x, 23. SSW am 22.10.2010, 10:07 Uhr
hört sich sehr nach nein an...wie alt bist du..geht noch familienversichert..ansonsten privat versichern bei krankenkasse..ca.160€ leider
Du bist doch mit sicherheit bei Papa oder Mama
Antwort von xIntirax, 34. SSW am 22.10.2010, 10:14 Uhr
familienversichert oder nicht ?Daran ändert sich auch nichts, wenn du dich arbeitslos meldest.
Gruß
Re: Du bist doch mit sicherheit bei Papa oder Mama
Antwort von Rettungssan89 am 22.10.2010, 10:20 Uhr
Ich bin 21.
Leider kann ich nicht mehr mit in die Familienversicherung da mein Vater als Beamter andere richtlinien hat die erfüllt werden müssen.
Ich bin in keiner Ausbildung und bekomme deswegen auch kein Kindergeld ohne Kindergeld keine Krankenkasse.
Es ist leider so sonst wäre mein Problem gelöst.
Nein seit 2 Tagen lebe ich nicht mehr bei meinen Eltern aus Platzgründen. Wohne vorrübergehend bei einer Freundin wo ich aber auch raus muss. Bekomme eine Wohung vom Amt.
Re: Du bist doch mit sicherheit bei Papa oder Mama
Antwort von MaSchie26 am 22.10.2010, 10:23 Uhr
vielleicht wendest du dich an pro familia oder caritas?
mal bitte zum mitschreiben
Antwort von Reiskörnchen2011, 17. SSW am 22.10.2010, 10:51 Uhr
warum müssen deine Eltern den Antrag stellen? Das ist doch quark, weil du volljährig bist. Und auch kann man sich bei privat versicherten Elternteilen familienversichern lassen, das ist lediglich nicht kostenlos so wie bei der gesetzlichen KK. Aaaalso: AA anrufen und fragen, ob die was zahlen. KK anrufen und fragen, was du machen sollst und was es kostet, dich zu versichern. KK des Vaters anrufen und das selbe fragen. Und was hat das Kindergeld mit der Krankenversicherung zu tun?????
Re: mal bitte zum mitschreiben
Antwort von Zweizahn, 17. SSW am 22.10.2010, 11:06 Uhr
Das was ich dazu beitragen kann: meiner meinung nach müsstest du dich freiwillig gestzlich oder aber privat über deinen Vater bzw. alleine versichern. Sobald ein Elternteil privat versichert ist (und die Eltern verheiratet sind) muss das Kind, wenn es familienversichert sein soll, beitragspflichtig in die private KV.
Bei meinen Eltern ist es ein ähnliches Problem: mein Vater ist als Lehrer privat versichert und nach seinem 55. Geburtstag für immer in der PKV, kann also trotz niedrigerem Einkommen nicht mehr raus (außerdem ist er kein Beamter gewesen - gibbet bei uns nicht für Lehrer) und meine Mutter musste sich nach dem Auslaufen des ALG I freiwillig versichern. Sie bezieht keine Leistungen vom Arbeitsamt und zahlt den KV-Beitrag selbst. Das Familieneinkommen wurde hier als Grundlage genommen.
Ich würde mich an deiner Stelle ganz schnell beim Arbeitsamt beraten lassen, welche Möglichkeiten es für dich gibt. Keine KV zu haben ist mehr als schlecht.
Re: mal bitte zum mitschreiben
Antwort von Jozana am 22.10.2010, 12:50 Uhr
Du musst dich schleunigst darüber informieren, da es bestimmte Fristen gibt, denn wenn du dich nicht innerhalb dieser vorgeschriebenen Frist anmeldest, müssen die dich nicht mehr nehmen. Dass Jeder in D Anspruch auf eine KV hat, das ist richtig, aber nur, wenn man das innerhalb der Frist klärt. Diese ist nicht allzu lang, also schnell: letzte KK anrufen, AA anrufen, usw
Re: mal bitte zum mitschreiben
Antwort von Jenny2103 am 22.10.2010, 13:36 Uhr
Hallöchen,
ich misch mich da mal ein. Es ist nicht richtig, dass du nach einer Frist nicht mehr angenommen wirst.
In Deutschland besteht seit 2009 KV-Pflicht, d.h. jeder ist verpflichtert sich krankenversichern zu lassen. Jeder Versicherer muss dich anehmen (Kontrahierungszwang). Selbst die Private Versicherung muss dich annehmen. Dafür gibt es den sog. Basistarif, der den gesetzlichen Leistungen entspricht Da MUSS der Versicherer dich annhemen. Es gibt Einzelfälle, wenn man schon mal vorher versichert war und die Vertrauenbasis durch arglistige Täuschung o.ä. gestört ist, aber die Ausführungen wären jetzt zu lang.
Aber wie schon oben von den anderen erwähnt: Lass dich im AA darüber informieren.
Re: Krankenkasse
Antwort von betty, 20. SSW am 22.10.2010, 14:11 Uhr
Hallo,
zufällig arbeitet ich bei einer KK in der Kundenberatung und kann Dir folgendes dazu sagen:
Wenn Deine Versicherung endet, dann hast Du max. einen nachgehenden Leistungsanspruch von 4 Wo. Spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Ende Deiner letzten Versicherung musst Du einen Antrag auf eine freiwillige Weiterversicherung stellen. Wenn Du keine Einkünfte hast und auch nicht bei Deinen Eltern lebst, dann melde Dich wenn Du keinen Anspruch auf Alge I hast bei der ARGE um Alge II zu beantragen, das wird in den Fällen wo Du keinen Anspruch auf eine Familienversicherung hast eine Pflichtversicherung nach sich ziehen. Lass Dir damit nicht zu lange Zeit. Denn wenn zwischen dem evtl. Leistungsbezug Alge II und der letzten Versicherung mehr als 4 Wo liegen und Du keinen Antrag auf eine frw. Weiterversicherung stellst, muss die KK Dich versichern und das würde Dich minimum 140 Euro mtl. kosten. Das ist dann die sogenannte Pflichtversicherung der Nichtversicherten (seit 01.04.07 in Kraft) Also schnellsten handeln, sonst wird´s teuer und unangenehm.
Falls noch Fragen sind.... melde Dich.
Gruß
betty
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