Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Taki16, 22. SSW am 31.10.2014, 11:37 Uhr

könnt ihr mir sagen

Beim Weihnachtsgeld muss man schauen was das für eine Leistung ist. Wenn sie vertaglich oder laut Tarifvertrag geregelt ist gilt das. Wenn es eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, kann er frei entscheiden. Ist ja freiwillig.

@Aramia

Auch als Minijobberin hast du anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bekommst du dann von der Bundesknappschaft (Minijobzentrale).
Also eigentlich bekommst du den gleichen Betrag wie vor dem Mutterschutz.

 
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