Schwanger - wer noch?

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von lestate  am 02.03.2011, 14:29 Uhr

Kindergartenplatz- Vetrag, wer kennt sich aus?

also es handelt sich ja um 2 kitaplätze...wir müssten essensgeld genauso voll zahlen wie den grundbetrag...

nur weil irgendwas in einem vertrag drinnen steht heißt es nicht, dass es damit legitimiert ist. es können ja einzelne paragraphen sittenwidrig sein, heißt das ganze wird dann nichtig....

es wäre ja nicht mal bei umzug so, dass ich kündigen könnte. und ich bin berufstätig. ich kann meine kinder nicht einfach mal eben so 3 monate zu hause behalten...das mit dem 31.7. sehe ich ja noch ein, aber dass ich nicht zum 15.6. nicht zum 30.6. nicht zum 15.7. kündigen kann...also das sehe ich nicht ein...

also ich hab daher mal rumgesucht...
Knebelvertrag
Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten.[1] Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für die „geknebelte“ Partei oder Monopolstellungen.
In Anlehnung dazu werden manchmal einzelne Abschnitte eines Vertrages als Knebelparagraphen bezeichnet, wenn sie für eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig günstige Konditionen enthalten.
Rechtlich können solche Verträge gänzlich oder in Teilen nichtig sein. In Betracht kommen hierfür Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese anwendbar sind. Ferner kann ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 oder Wucher nach § 138 Abs. 2 BGB vorliegen.

ich finde das trifft voll zu....im grunde geht nur um den vorteil, dass die für 2 kinder noch 2 monate 350 euro abkassieren können....und was hab ich davon?! nichts! nur verluste!!!!

 
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