Schwanger - wer noch?

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Redaktion

 

von Meyla  am 26.02.2020, 16:12 Uhr

Kindergarten/Beschäftigungsverbot

Auch wenn du es nicht möchtest, gibt es da keine Regelung, die bei diesen Beschwerden ein BV rechtfertigen.

Wenn du zu krank bist dann AU und fertig. BV hat nunmal keiner ein Recht drauf.

 
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