Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von MonaBaby27, 19. SSW am 26.02.2020, 13:44 Uhr

Kindergarten/Beschäftigungsverbot

Ich arbeite im Kindergarten, habe alle Imunitäten gegen Mumps usw. deswegen bekomme ich kein Beschäftigungsverbot. Momentan geht es mir aber richtig schlecht, ich arbeite vollzeit, muss mich nach der arbeit übergeben, habe rücken und Kopfschmerzen und unterleibsschmerzen und kann deswegen die ganze Nacht nicht schlafen. Gehe am nächsten Tag komplett hinüber wieder in die Arbeit.. das läuft die ganze woche über so. Gelegentlich rennen mir auch kinder in den Bauch usw!!! Meine FA sieht nicht ein mich zu befreien sofern ich keine Blutungen oder frühzeitige Wehen habe. Ich weiss einfach nichtmehr weiter.. ich möchte mich nicht ständig krankschreiben lassen, weil ich sonst weniger Gehalt bekomme das sehe ich nicht ein!!! Was soll ich tun?..

 
5 Antworten:

Re: Kindergarten/Beschäftigungsverbot

Antwort von KnuddelnaseEva am 26.02.2020, 13:46 Uhr

Hi, du könntest auch zu deinem Hausarzt gehen, dieser kann auch ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten/Beschäftigungsverbot

Antwort von Maroulein am 26.02.2020, 15:53 Uhr

Dein Facharzt kann Dich leider nicht so einfach ins BV schicken,tut er dies nicht den Richtlinien entsprechend ist er dran.

In Deinem Fall liegt trotz allen Unannehmlichkeiten keine Erkrankung die Schwangerschaftsbedingt ist vor ,die obendrein die Schwangerschaft gefährdet,dass er dich schicken kann.es gibt für den FA keine andere Möglichkeit mehr ein BV auszusprechen,also Blasenriss,vorzeitige Wehen oder Öffnung des Muttermundes das wären Gründe die es ihm möglich machen.

Du kannst zum zuständigen Betriebsarzt gehen,ihm den Fall schildern,auch mit den Kindern ,dann kann er deinen Arbeitgeber verpflichten dir eine Arbeit zuzuweisen die für Dich möglich ist (ohne Kinder die dir in den Bauch rennen),oder vielleicht deine Arbeitszeit aufgrund der Beschwerden einschränken,oder er soll dir das BV genehmigen wenn er das nicht kann.

Ich habe mich bei meiner Großen auch komplett krank schreiben lassen müssen,in der 16.Woche hatte ich einen Bandscheibenvorfall und mein Arbeitgeber hat mich im Pflegeheim trotzdem auf einer 27 Betten Station allein arbeiten lassen,da er aber in allen Ämtern Leute kannte hatte er natürlich einen gefälschten Dienstplan parat als das Amt für Arbeitsschutz kam,meine Ärztin konnte mir halt auch kein BV ausstellen und so hat sie mich krank geschrieben,besser auf einen Teil des Gehalts verzichten als das Leben des Kindes zu gefährden.
Das war ärgerlich,aber ich bin dagegen einfach nicht angekommen,und die Arbeitgeber wissen genau das man in der Schwangerschaft nicht die Nerven hat das ganze vor Gericht gehen zu lassen(ich hatte dann obendrein Eine Schwangerschaftsvergiftung),einen Betriebsarzt hatten wir auch nicht,und meine Kolleginnen hätten aus Angst auch nicht bestätigt dass es richtig ist was ich sage

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten/Beschäftigungsverbot

Antwort von Meyla am 26.02.2020, 16:12 Uhr

Auch wenn du es nicht möchtest, gibt es da keine Regelung, die bei diesen Beschwerden ein BV rechtfertigen.

Wenn du zu krank bist dann AU und fertig. BV hat nunmal keiner ein Recht drauf.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten/Beschäftigungsverbot

Antwort von Amaunet am 26.02.2020, 16:46 Uhr

Lass dich doch erst mal 4 Wochen krank schreiben.

Geh dann wieder einen Tag arbeiten und schau ob es geht und wenn nicht, dann halt wieder eine AU.

So kommst du doch auch um die Gehaltskürzung rum, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kindergarten/Beschäftigungsverbot

Antwort von misses-cat am 26.02.2020, 16:47 Uhr

Nein so käme sie nicht drum Rum es müssten zwei verschiedene Diagnosen sein

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.