Geschrieben von lina2008 am 26.01.2014, 16:39 Uhr |
Kennt ihr nen guten Elterngeldrechner?
Hallo.
kennt ihr im I-net nen guten Elterngeldrechner, der Steuerklasse etc berücksichtig???
Würde gerne mal ausrechnen, was ich dann bekommen würde.
Re: Kennt ihr nen guten Elterngeldrechner?
Antwort von Tinchenbinchen, 19. SSW am 26.01.2014, 17:14 Uhr
Ich habe damals einen der Rechner genommen, die Google ausspuckt und das kam ganz gut hin.
Warum willst du was mit Steuerklassen?
Das EG berechnet sich doch nach dem Nettoeinkommen.
Re: Kennt ihr nen guten Elterngeldrechner?
Antwort von JolinasMama, 6. SSW am 26.01.2014, 17:45 Uhr
Da liegst du falsch Tinchen, brutto, Steuerklasse und von dem errechneten Netto 65 bzw 67%
Re: Kennt ihr nen guten Elterngeldrechner?
Antwort von LittleBabyDream am 26.01.2014, 18:08 Uhr
Aber genau das ist doch das Nettoeinkommen, spielt doch keine Rolle, welche Steuerklasse...
Es sei denn, man will vorher die Steuerklasse wechseln, dass man schauen will, ob man sich evtl günstiger steht, wenn man es ändert....Andere Steuerklasse, anderes Nettoeinkommen, klar...
Es aber seit 2013 so, dass man mindestens 12 Monate vor Geburt des Kindes die Steuerklasse gewechselt haben muss.
Liebe Grüße, T.
Re: Kennt ihr nen guten Elterngeldrechner?
Antwort von Tanja2255 am 26.01.2014, 19:40 Uhr
http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner/grunddaten.html
Re: Kennt ihr nen guten Elterngeldrechner?
Antwort von JolinasMama, 6. SSW am 26.01.2014, 21:30 Uhr
Nein ist es nicht immer, wenn du steuerfreie Zulagen bekommst ist es nicht dein netto...
Re: Kennt ihr nen guten Elterngeldrechner?
Antwort von JolinasMama am 26.01.2014, 21:31 Uhr
Und 12 Monate ist auch falsch! 7 Monate!
Re: Kennt ihr nen guten Elterngeldrechner?
Antwort von Tinchenbinchen, 19. SSW am 26.01.2014, 22:25 Uhr
Zitat von der Seite des BMFSJ:
"Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte."
Finde ich halbwegs verlässlich^^
Es zählen die 12 Monate vor Mutterschutz, wenn in der Zeit EG oder Ähnliches gezahlt werden, kann man weiter zurück.
Innerhalb von sieben Monaten vorher muss man die Steuerklasse wechseln, damit es noch anerkannt wird.
Einfach meine Ängste mal los werden wollen(achtung lang)
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