Geschrieben von gnomali am 13.03.2014, 19:19 Uhr |
Keinnamemehrfrei
Also muß ich thoretisch mit meiner Bescheinigung über den Entbindugstermin,also wenn ich sozusagen in Mutterschutz gehe,meien Elternzeit vorzeitig kündigen mit der Bitte es auf nach der Elternzeit des 2. Kindes ranzuhängen und dann für Kind 2 Elternzeit beantragen.Dann bekomme ich Geld,obwohl ich die letzten 2,5 jahre nicht gearbeitet habe?Krasse sache.würde sich von demher lohnen,weil ich ja "Nur" 4 Monte verlieren würde....
Ohje....diese verrückten sonderregelungen....hihihihi...ich werde trotz alle dem mal bei der Elternzeitberatungsstelle anrufen,damit ich nichts falsch mache.
Bei uns im betrieb werdne eh ned so viele kinde rgeboren,daß die auf dem neuesten stand wären!
Aber du kanst mri gerne nochmal ne PN schreiben,ob ichs richtig verstanden habe und wo ich das nachlesen kann!!!
- Elterngeld für 2. während der Elternzeit des 1. Kides - gnomali 13.03.14, 10:23
- Re: Elterngeld für 2. während der Elternzeit des 1. Kides - Lasana 13.03.14, 10:34
- Re: Elterngeld für 2. während der Elternzeit des 1. Kides - Kleines-wunder 13.03.14, 11:54
- Re: Elterngeld für 2. während der Elternzeit des 1. Kides - gnomali 13.03.14, 13:37
- Re: Elterngeld für 2. während der Elternzeit des 1. Kides - keinnamemehrfrei 13.03.14, 14:16
- Keinnamemehrfrei - gnomali 13.03.14, 19:19