Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Si_Ka79, 20. SSW am 23.07.2022, 0:38 Uhr

Keine Gefährdungsbeurteilung durch AG

Ich glaube, die einzige Problematik die die Verfasserin auszudrücken versucht hat, ist, dass der Chef sie in ein betriebliches BV hätte setzen müssen bis zur Beurteilung. Das ist nicht passiert und das ärgert sie. Was ich verstehen kann. Solange keine Gefährdungsabschätzung stattgefunden hat,
Ist weder die Schwangere noch der Chef in der
Lage zu urteilen. DESWEGEN gibt es das
Betriebliche Bv. So hat der Chef / der AN Zeit sich über alle Grundlagen zu informieren.
Keiner kennt von der Dame die Hintergründe und hat somit das Recht darüber zu urteilen. Finde ich gerade mehr als fragwürdig.
Ich musste am selben Tag der Bekanntgabe die Arbeitsstelle verlassen bis zur GBU.

 
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