Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von El-li am 16.07.2012, 19:17 Uhr

Kein Kündigungsschutz für Väter! Hier keine Sozialauswahl, denn

gem. § 1 Abs. 1 KSchG muss das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestanden haben, damit man den Kündigungsschutz genießen kann, sprich Sozialauswahl etc. Extra Schutz wie bei schwangeren Frauen haben werdende Väter meines Wissens nicht, denn dieser Kündigungsschutz bei Schwangeren soll eine Ungleichbehandlung zwischen Männer und Frauen ausgleichen..

Wenn ihr Rechtsschutz habt, lasst Euch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten oder holt Euch ggf. beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.

Viele Grüße

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.