Geschrieben von Asia. am 25.06.2017, 8:10 Uhr |
Ist das rechtlich in Ordnung ?
Rede mal mit deinem AG. Bei uns ist sowas bei Vollzeit fast gang und gebe wenn es Mitarbeittechnisch etwas unterbesetzt ist wegen krankheitsfällen. (unser AG ist da zum Glück korrekt und Mitarbeiterfreundlich, was in der Branche leider nicht Gang und gebe ist)
Vollzeitkraft arbeitet 6Tage die Woche. Sprich: Du hast in einer Woche nur Anspruch auf einen Tag frei. Solange der AG deine Stunden einhält ist das in dieser Aufteilung in Ordnung. Deswegen habe ich seit Jahren nicht mehr in der Altenpflege Vollzeit gearbeitet weil es einfach nur ausgeschlachtet wird wo es nur geht. Du hast nämlich auch kein recht auf regelmäßige wochend-frei. Das ist alles Verhandlungssache.
ABER du darfst als Schwangere Sonn- und Feiertage NICHT arbeiten. Dein dienstplan muss dies also Berücksichtigen. Genauso die verminderten Stunden. Da muss er notfalls die Dienste kürzen damit du früher heim,gehen kannst. Auch zwecks spätschicht. Spätestens 20:00 haste Feierabend auch wenn es brennt.
Versuch es mal das zu besprechen. In der Altenpflege gibt es genug Arbeitgeber die sich da dumm stellen.
Ist er nicht in der Lage dies einzuhalten muss er dir ein BV erteilen, damit er nach 6 Wochen Anspruch auf eine Kraft hat, die voll arbeiten gehen kann. (das hat mein AG gleich zu beginn der Schwangerschaft gemacht. So war es für den Betrieb am einfachsten)
- Ist das rechtlich in Ordnung ? - nina91383 22.06.17, 20:17
- Re: Ist das rechtlich in Ordnung ? - nina91383 22.06.17, 20:18
- stell die frage bei frau bader im rechtsforum - mellomania 22.06.17, 20:21
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