Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 21:42 Uhr

Hiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllllllffffffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

Ich blicke nicht mehr durch!
Weiß nicht ab wann die Elternzeit beginnt und ab wann ich das Elterngeld beantragen muss.
Wenn ihr es wisst, dann gebt mir mal ein Beispiel, dass ich es nachvollziehen kann.
Also meine Maus soll 15.5. kommen. Mal angenommen sie kommt an diesem Tag und ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen.
Wie muss ich das ausfüllen und beantragen!!!!
Wie habt ihr das gemacht?

LG vonBieni82

 
9 Antworten:

Re: Hiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllllllffffffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

Antwort von panter am 18.04.2009, 21:57 Uhr

ich glaube du mußt vom 15.5.09-14.5.2011 eintragen . ich habe nur ein jahr und meine kleine ist am 4.2. 09 geb. und ich muß am 4.2.2010 wieder arbeiten .

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Re: Hiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllllllffffffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

Antwort von Pimselmus, 9. SSW am 18.04.2009, 22:03 Uhr

Elterngeld am besten gleich nach Geburt beantragen.Bearbeitung dauert bischen. Die Elternzeit beginnt ab Geburt des Babys. Allerdings bekommst du erst 8 Wochen später das Elterngeld. Und du muß es beim Antrag ankreuzen, wie lange du Elterngeld bekommen möchtest. Dann wird das Geld auf 2 Jahre aufgeteilt.
Mein Beispiel: Meine Kleine wurde am 05.04.08 geboren. Ich habe vom 05.04.08 bis 04.06.08 eine kleine Ausstockung zum Mutterschaftsgeld bekommen. Und ab 05.06.08 bekam ich dann das reguläre EG.

Hoffe, ich konnte dir bischen helfen.

Lieben Gruß Pimselmus

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Re: Hiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllllllffffffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 22:07 Uhr

Wie müsste ich jetzt die Elternzeit und das Elterngeld beantragen, wenn meine Maus am 15.5.09 kommt. Nehme 2 Jahre Elternzeit. Ich stehe total auf der Leitung.
Bis wann muss ich den Antrag beim Arbeitgeber abgeben? Weiß ja nicht wann sie genau kommt.

Bieni82

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Re@bieni82

Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 22:10 Uhr

hast du meine mail unten gelesen???

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Re: Hiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllllllffffffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeeee!!!!

Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 22:25 Uhr

Dann berechne es mir doch bitte mal, falls meine Maus am 15.5. kommt. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen? Von wann bis wann mache ich dann Elternzeit? Schreibe mir bitte genau die Daten! Was ist wenn sie früher kommt, was wenn später?
Und von wann bis wann beantrage ich Elterngeld? Ich möchte es auf 2 Jahre (monatlich nur die Hälfte vom Geld) verteilen.
Hilfe könnte heulen
Bin überfordert.
Ja ich habe schon einen Antrag. Hast du auch 2 Formulare?
Was steht bei dir als Überschrift?

Bieni82

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Re: Re@bieni82

Antwort von wredinka, 36. SSW am 19.04.2009, 0:49 Uhr

also elterngeldantrag habe ich fast vollständig ausgefüllt-ausser geburtsdatum -wenn das baby da ist werde ich es vervollständigen.und elternzeit,das habe ich beantragt bevor ich in mutterschutzt gegangen bin.ich habe einfach nur geschrieben das ich 3 jahre elternzeit nehmen werde.nach der geburt meines kindes muss ich meinem arbeitgeber die geburtsurkunde schicken und bekomme von dennen einen schreiben wann meine elternzeit endet.
ich habe bewusst 3 jahre genommen.bei meinem ersten kind wollte ich erst 1 jahr elternzeit nehmen und danach wieder vollzeit arbeiten (zum glück haben mir bekannte davon abgeraten denn wäre ich nach 1 jahr nicht zum arbeiten gekommen,könnte man mich fristlos kündigen) und so blöd ist es auch gelaufen.mein kind hat keinen krippenplatzt bekommen...naja
Gruss Katharina

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Re: Re@bieni82

Antwort von Möwe, 25. SSW am 19.04.2009, 12:21 Uhr

mit der Elternzeit bist Du eigentlich schon fast zu spät dran. Die must Du bis 7 Wochen vor ET beim AG eingereicht haben. Die muss man auch nicht beantragen, sondern nur mitteilen.

Elterngeld beantragt man bei der Elterngeldstelle. Mal im Rathaus anrufen, wer bei Euch zuständig ist. Dort gibt es ein Formular. Das könntest Du Dir jetzt schon abholen und ausfüllen. Abgeben kann man es aber frühestens am Tag der Geb. weil das tatsächliche Datum drin stehen muss, bzw. glaube ich auch eine Kopie der Geburtsurkunde. Dazu brauchst Du auch die Abrechnungen der letzten 12 Monate.

Elterngeld gibt es 12 Monate. Du kannst es auch auf 24 Monate aufteilen, dann gibt es nur die Hälfte.

Bei einem 400 Eurojob gibt es ein paar Ausnahmen oder Sonderregelungen....

bringt das etwas Licht ins Dunkle?

LG Diana

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Re: @möwe

Antwort von sira23, 35. SSW am 19.04.2009, 12:50 Uhr

hallo,
die elternzeit mußt du bis 7 wochen nach der geurt einreichen sodas das es in den 8 wochen mutterschutz liegt kannst es aber auch eher abgeben.
und besser ist schriftlich wenn dein ag dann was anderes sagt hast du wenigstens was in der hand

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Re: @sira23

Antwort von Möwe, 25. SSW am 19.04.2009, 16:21 Uhr

das kommt drauf an, wann die Elternzeit beginnt.

zb. bei einem 400 euro Job beginnt die Zeit schon ab Geburt. So wie bei mir. Da es da im Mutterschutz kein Geld gibt, oder wenn der Vater auch Elternzeit nimmt, dann auch ab Geburt. Das Elterngeld gibt es ja auch meist schon ab Geburt (wenn man die Bearbeitung nicht mit einrechnet)

Zitat:
Die Elternzeit beginnt frühestens nach dem Ende der Mutterschutzfrist (15 Abs. 2 Satz 2 BErzGG i.V.m. § 6 Abs. 1 MuSchG), wenn die Mutter Elternzeit nimmt bzw. wenn der Vater Elternzeit nimmt frühestens mit der Geburt des Kindes.

und wenn die Elternzeit schon mit der Geburt beginnen soll, dann sollte man sie schon eher beantragen.

LG Diana

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