Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Princess01, 13. SSW am 28.07.2010, 20:24 Uhr

Helft mir mal Elterngeld Berechnung!

Aaalso, noch ist es nicht soweit, aber ich würde es schonmal gern wissen.
Ich habe von Dez. 2008 bis Nov 2009 einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt.
Dann war ich ab Dez.2009 Arbeitslosengeld bezogen und nun werde ich ab nächsten Monat einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.
Wie wirkt sich das auf mein Elterngeld aus(ich möchte 1 Jahr machen)!?
Was bekomme ich wenn ich das Jahr zu Hause bin(also als was läuft man dann)!?

 
4 Antworten:

Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung!

Antwort von Patti1977 am 28.07.2010, 20:26 Uhr

die befristung ist egal, der verdienst zählt nur allein. wird soweit ich weiß alle 12 monate an verdienst zusammen gezogen und 67% davon berechnet.

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Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung!

Antwort von jojomama am 28.07.2010, 21:35 Uhr

Es werden die letzten 12 Monate VOR dem Monat in dem der Mutterschutz begann als Grundlage genommen. Wenn du z.B. im März ET hast, Ende Januar in Mutterschutz gehst, dann wird das Einkommen vom Jan. bis Dez. des Vorjahres genommen.
Wie es allerdings mit der Zeit ist, in der du arbeitslos warst berechnet wird, weiß ich leider nicht.
Es zählt das Einkommen, davon dann 67%.
Ich würde einfach mal in der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen.
Wenn du jetzt einen unbefristeten Vertrag hast, bist du eine Mitarbeiterin in Elternzeit. (Die musst du aber bei deinem Arbeitgeber nach der geburt schriftlich anmelden)
LG und eine schöne Schwangerschaft

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Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung!

Antwort von Princess01, 13. SSW am 29.07.2010, 7:38 Uhr

Okay, danke schonmal! Also ich bekomme Arbeitslosengeld was genauso hoch ist wie mein Verdienst. Warum das so ist weiß ich nicht, ist aber ganz gut, denn so kommen wir gut über die Runden und 67% davon würde auch noch gehen.

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Re: Helft mir mal Elterngeld Berechnung!

Antwort von jessy55555, 34. SSW am 31.07.2010, 12:16 Uhr

Jetzut muß ich diesen alten Beitrag nochmal aufrollen. Wenn Du Arbeitslosengeld beziehst oder Krankengeld dann wird dieser als null gerechnet. Wenn Du alsi von den 12 Monaten 3 Monate alg bekommst dann rechnest Du die 9 Monate zusammen und teilst sie Durch 12 Genauso Kbei Bezug von Krankengeld. Wenn Du die Letzten 12 Monate ALG bekommen hast dann steht dir Nur der Minimalsatz von mtl 300 € zu.Ab 2011 gibt es garkein Elterngeld mehr für Harz Empfänger.Ist Hart aber ist so.
Hier der Direktlionk zum Elterngeld

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76746.html

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Alles Liebe

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