Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Murmeltiermama, 17. SSW am 19.12.2011, 17:40 Uhr

Grenzgänger und elterngeld

Du musst unterscheiden zwischen Elterngeld und Elternzeit. Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun. Elterngeld bekommst Du 12 Monate (bzw. 24 Monate zur Hälfte). Das wird nach Deinem letzten Einkommen berechnet und gilt auch für Einkommen, das im EU-Ausland erworben wurde.

Elternzeit ist die Zeit, in der Du gesonderten Kündigungsschutz hast, Dir Deine Firma also die Stelle "frei" halten muss. Die richtet sich nach dem Land, in dem Du arbeitest. Wenn es dort nur 6 Monate sind, kann es sein, dass Du den Job verlierst. Aber Du kannst natürlich jederzeit eine Vereinbarung mit Deinem Chef treffen (Freistellung/Urlaub etc.). Aber dazu kannst Du ihn möglicherweise nicht zwingen. Da müsstest Du aber nochmal jemand fragen, der sich mit dem dortigen Arbeitsrecht auskennt. Mit dem Elterngeld aus Deutschland hat das alles nichts zu tun. Das bekommst Du die volle Zeit, es sei denn, Du arbeitest mehr als 30 h pro Woche.

 
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