Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JuliaA am 29.03.2015, 12:59 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht!?

Hallo,

ich habe die anderen Antworten nicht gelesen, aber aus meiner persönlichen Erfahrung heraus entstehen einem durch gemeinsames Sorgerecht im Falle einer Trennung nur Nachteile.
Wenn man sich einig ist, ist es meist nur lästig, dass man zB bestimmte Sachen gemeinsam unterschreiben muss (Kontoeröffnung, Schulanmeldung, gewisse medizinische Untersuchungen), aber das meiste geht auch mit Vollmacht des anderen Elternteils.
Wenn man sich uneinig ist, geht das Theater los, denn man kann gewisse Dinge nicht allein entscheiden. Wenn du das Kind auf die eine Schule schicken willst und der Vater findet eine andere besser.... wenn dein Kind eine medizinische Behandlung braucht, die der andere für unnötig hält (insbesondere Psychotherapie, Kieferorthopädische Behandlung...) ... und anderes.

Ich würde es nie wieder so machen.
Wenn man zusammen ist und sich gut versteht, braucht man das gemeinsame Sorgerecht nicht. Wenn dir was passieren sollte, kann der Vater des Kindes problemlos das Sorgerecht bekommen, wenn das Kind sowieso bei ihm lebt.
Wenn man getrennt ist, ist der einzige Vorteil des gemeinsamen Sorgerechts, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, eben ein Mitspracherecht hat bei "nicht alltäglichen" Entscheidungen. Als Vater würde ich das wollen. Als Mutter eines Kindes, dessen Vater nicht mehr mein Partner ist, muss ich ganz egoistisch sagen: Es ist extrem ätzend, immer um "Erlaubnis" fragen zu müssen und schwachsinnige Diskussionen zu führen (zB ob das Kind mit -1,5 Dioptrien unbedingt eine Brille braucht...)
Klar, man kann in solchen Fällen eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen, aber das geht nur per Gerichtsbeschluss, also lange, teuer und nervig.

Fazit: Ich würde kein gemeinsames Sorgerecht mehr beschließen. Als ich das damals gemacht habe, waren wir uns einig, 4 Jahre zusammen... Das ist jetzt 11 Jahre her und mittlerweile sind wir 10 Jahre getrennt uns meist leider sehr uneinig.

Das Umgangs- und Erbrecht zB ist ja davon ausgenommen. Also das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.

LG,
Julia

 
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