Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von LenaMolly, 28. SSW  am 27.03.2015, 10:43 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht!?

Hallo!
Unser Krümel erblickt im Juni das Licht der Welt.
Bin mit meinem Freund jetzt 5 Jahre zusammen
Und wir wollen es auch bleiben. Wohnen seid 4 Jahren
zusammen, heiraten wollen wir allerdings erstmal nicht..
Wir müssen da wir nicht verheiratet sind
das gemeinsame Sorgerecht beantragen, wenn wir das
nicht tun hab ich das alleinige.
Wie habt ihr das gemacht?
Gibt es da vor bzw Nachteile die es zu beachten gibt?
Im Falle einer Trennung oder ähnliches?
Lg

 
13 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von Steffi528 am 27.03.2015, 10:51 Uhr

Wir sind frühzeitig vor der Geburt zum Jugendamt gegangen, gemeinsam, er hat die Vaterschaft anerkannt und ich das Sorgerecht geteilt. Im Falle einer Trennung ist es so, das "Er" genauso das Sorgerecht hat, wie Du, also so, als ob das Kind doch ehelich auf die Welt gekommen ist.
Finde ich auch korrekt, da ihr ja eigentlich in geordneten Verhältnissen nur ohne Trauschein lebt.
Die Frage des Nachnamens sollte geklärt werden. Besonders dann, wenn man das Thema Hochzeit nicht ganz aus der Lebensplanung gestrichen hat. Wir haben später geheiratet, der Familienname ist mein Nachname, mein Mann hat seinen Namen behalten.

Ansonsten fand ich das alles sehr komplikationslos und unaufregend.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von strange1993, 35. SSW am 27.03.2015, 10:55 Uhr

Du solltest dich an das örtliche Jugendamt wenden.Würde mal einfach unverbindlich dort anrufen und nach Auskunft erfragen. Dort machst du dann ab einer gewissen Schwangerschaftswoche einen Termin, dort musst du Mutterpass dann mitbringen und dein Freund muss da auch mit. Dann wird dort alles in die Wege geleitet. So hat man mir das damals erklärt.
Wegen Nachnamen müsst ihr dann mit dem gemeinsamen Sorgerecht zum Standesamt, wenn es den Nachnamen von dein Freund haben soll.
Wir haben uns im Endeffekt doch anders Entschieden und werden doch noch vor der Geburt heiraten. Stand eh schon im Raume, dass wir dieses Jahr heiraten wollen und wir heiraten dann eben kleiner.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von inka2302 am 27.03.2015, 10:57 Uhr

Im Falle einer Trennung musst du damit rechnen, dass du für jeden Kram seine Unterschrift brauchst, egal ob Anmeldung zur Fahrschule (später mal), Einrichtung eines Kontos fürs Kind etc.... Ich würde auf keinen Fall mehr das gemeinsame Sorgerecht beantragen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von Tinchenbinchen am 27.03.2015, 11:02 Uhr

Wir wollten auch nicht heiraten und haben dann das gemeinsame Sorgerecht beschlossen.
Ich finde das deshalb wichtig, weil ich es denke, dass Vater und Mutter eben gleiche Rechte und Pflichten am gemeinsamen Kind haben. Väterrechte gehören weiterhin gestärkt und ich wollte "eheähnliche" Verhältnisse für meinen Freund schaffen. Das erschien mir nur fair.

Natürlich ist das für den Fall einer Trennung eher ungünstig, wenn man sich nicht mehr vernünftig einigen kann. Will sagen: Solltet ihr euch irgendwann trennen und nicht mehr gut verstehen, könnte es passieren, dass du dich maßlos ärgerst, das SR nicht einfach von Anfang an behalten zu haben.
Aber man sollte auch bedenken, dass dein Freund es so oder so recht sicher bekäme, wenn er es im Falle einer Trennung dann beantragen würde.

Im Alleinerziehenden-Forum kann man aber auch lesen, dass das SR letztlich überbewertet wird und nur selten wirklich "Einsatz" hat.

Einen entscheidenen Unterschied macht es allerdings, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe, im Falle einer Trennung und deines Auszugs: Hast du das alleinige Sorgerecht, darfst du mit dem Kind ohne das Einverständnis des Vaters gehen. Habt ihr das gemeinsame SR, darfst du selbst gehen, aber das Kind nicht einfach mitnehmen.

Aber wie gesagt: Ich persönlich sehe das "idealistisch". Ich denke, Väter sollten ihre Rechte bekommen. Punkt. Darüber kann ich mich später ärgern, aber das ändert nichts daran, dass Väter nun mal auch ein Recht am Kind haben.
Er bekäme es übrigens auch jetzt schon auf Antrag "gegen deinen Willen", sofern er das ausfechten wollte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von Seraph, 27. SSW am 27.03.2015, 11:05 Uhr

Einfach einen Termin beim Jugendamt machen. Das haben wir Anfang des Monats auch gemacht. Die erklären dir vor Ort alles wichtige, auch rechtliche Aspekte im Falle einer Trennung. Da kannst du dann vor setzen der Unterschrift auch noch alle Fragen stellen die dich interessieren. Auch bei uns ist das Thema Hochzeit noch nicht aktuell (trotz über 10 Jahre Beziehung) mir ist aber wichtig das mein Freund die selben Rechte und Pflichten hat wie ich. Du wirst ja auch sicherlich die Vaterschaft anerkennen lassen. Das kannst du dann in einem Abwasch erledigen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von Cojote, 11. SSW am 27.03.2015, 11:30 Uhr

Wir sind auch nicht verheiratet.
Wir haben vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung gemacht und das Sorgerecht geteilt.
Jetzt beim zweiten kind werden wir es wieder so machen.
Wenn ich krank wäre oder irgendwas ist hat das Jugendamt alle Rechte.
Und den vertrau ich ja gar nicht deshalb Sorgerecht Teilung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von Joaninha am 27.03.2015, 15:02 Uhr

Kann mich nur anscließen an alles, was gesagt wurde. Nur zum Thema "bei Trennung ist für alles die Unterschrift beider Eternteile nötig": soweit ich mich erinnere, meinte die Frau vom Jugendamt, dass auch ohne Trennung immer die Unterschrift *beider* Elternteile erforderlich ist, und zwar egal, ob die beiden verheiratet sind oder aber nicht verheiratet sind. Ist das Sorgerecht geteilt, entscheiden immer beide über alles.
Dass das in der Praxis selten umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von LenaMolly, 28. SSW am 27.03.2015, 15:05 Uhr

Danke für die lieben Antworten!
Werde meinen Freund schnappen und
Mich dann beim Jugendamt informieren,
dann werden wir das gemeinsam entscheiden!
&522;

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von Pearflower, 21. SSW am 27.03.2015, 18:43 Uhr

Wir sind auch nicht verheiratet, werden aber auf jeden Fall geteiltes Sorgerecht machen. Hierzu werden wir uns nochmal von einem Familien Anwalt beraten lassen.
Zum Thema Trennung kann ich sagen, mein Freund war früher schonmal verheiratet und hat 2 Kinder aus dieser Ehe. Er sollte bisher nur einmal irgendwas unterschreiben, als der kleine (inzw fast 18) auf Klassenfahrt gefahren ist. Ich würde mir da also keine Gedanken machen, zumal das mit dem Führerschein z.b absoluter Quatsch ist. Muss keiner unterschreiben wenn das Kind den Füherschein mit 18 macht.
In der Praxis wird das mit dem Sorgerecht ohnehin nicht so ernst genommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von Pearflower, 21. SSW am 27.03.2015, 18:43 Uhr

Wir sind auch nicht verheiratet, werden aber auf jeden Fall geteiltes Sorgerecht machen. Hierzu werden wir uns nochmal von einem Familien Anwalt beraten lassen.
Zum Thema Trennung kann ich sagen, mein Freund war früher schonmal verheiratet und hat 2 Kinder aus dieser Ehe. Er sollte bisher nur einmal irgendwas unterschreiben, als der kleine (inzw fast 18) auf Klassenfahrt gefahren ist. Ich würde mir da also keine Gedanken machen, zumal das mit dem Führerschein z.b absoluter Quatsch ist. Muss keiner unterschreiben wenn das Kind den Füherschein mit 18 macht.
In der Praxis wird das mit dem Sorgerecht ohnehin nicht so ernst genommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von Kati1987 am 28.03.2015, 8:49 Uhr

Hallo,
Also bei uns ist es ähnlich. Sind auch schon ein paar Jahre zusammen und denken noch nicht ans heiraten. Mir war es vor allen auch wichtig, die Vaterschaftsanerkemnung und das geteilte Sorgerecht vor der Geburt geklärt zu haben. Den wäre mir was passiert, hätte mein Freund keine Rechte am Kind gehabt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht!?

Antwort von JuliaA am 29.03.2015, 12:59 Uhr

Hallo,

ich habe die anderen Antworten nicht gelesen, aber aus meiner persönlichen Erfahrung heraus entstehen einem durch gemeinsames Sorgerecht im Falle einer Trennung nur Nachteile.
Wenn man sich einig ist, ist es meist nur lästig, dass man zB bestimmte Sachen gemeinsam unterschreiben muss (Kontoeröffnung, Schulanmeldung, gewisse medizinische Untersuchungen), aber das meiste geht auch mit Vollmacht des anderen Elternteils.
Wenn man sich uneinig ist, geht das Theater los, denn man kann gewisse Dinge nicht allein entscheiden. Wenn du das Kind auf die eine Schule schicken willst und der Vater findet eine andere besser.... wenn dein Kind eine medizinische Behandlung braucht, die der andere für unnötig hält (insbesondere Psychotherapie, Kieferorthopädische Behandlung...) ... und anderes.

Ich würde es nie wieder so machen.
Wenn man zusammen ist und sich gut versteht, braucht man das gemeinsame Sorgerecht nicht. Wenn dir was passieren sollte, kann der Vater des Kindes problemlos das Sorgerecht bekommen, wenn das Kind sowieso bei ihm lebt.
Wenn man getrennt ist, ist der einzige Vorteil des gemeinsamen Sorgerechts, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, eben ein Mitspracherecht hat bei "nicht alltäglichen" Entscheidungen. Als Vater würde ich das wollen. Als Mutter eines Kindes, dessen Vater nicht mehr mein Partner ist, muss ich ganz egoistisch sagen: Es ist extrem ätzend, immer um "Erlaubnis" fragen zu müssen und schwachsinnige Diskussionen zu führen (zB ob das Kind mit -1,5 Dioptrien unbedingt eine Brille braucht...)
Klar, man kann in solchen Fällen eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen, aber das geht nur per Gerichtsbeschluss, also lange, teuer und nervig.

Fazit: Ich würde kein gemeinsames Sorgerecht mehr beschließen. Als ich das damals gemacht habe, waren wir uns einig, 4 Jahre zusammen... Das ist jetzt 11 Jahre her und mittlerweile sind wir 10 Jahre getrennt uns meist leider sehr uneinig.

Das Umgangs- und Erbrecht zB ist ja davon ausgenommen. Also das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.

LG,
Julia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@JuliaA

Antwort von inka2302 am 31.03.2015, 8:55 Uhr

Danke für deinen ausführlichen Bericht, ich kann mich dem nur anschließen! Man erkennt erst die Nachteile im Nachhinein, wenn Jahre nach der Trennung vergangen sind und der Kontakt zum Ex nicht mehr da ist. Achja - für den Führerschein brauchte ich die Unterschrift, das war ein ewiges hin und her - der Ex hat sich einfach nicht gemeldet...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.