Geschrieben von An1988 am 20.06.2022, 14:31 Uhr |
Gefährdungsbeurteilung
Hallo, was muss man denn tun wenn man mit der Gefährdungsbeurteilung des Chefs nicht einverstanden ist, bzw er die Punkte nicht richtig abgearbeitet hat? Trotz mehrmaligem Hinweisen darauf erfolglos. Es sind eindeutige Punkte die umgestaltet werden müssen. Wer ist dann dafür zuständig wenn der Chef auf stur schaltet? Da ich aktuell unter starkem Erbrechen leide, bin ich aktuell nicht arbeiten.
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von Astrid am 20.06.2022, 14:32 Uhr
Du kannst Dich an den Betriebsrat wenden, wenn es einen gibt. Ansonsten musst Du mit dem Frauenarzt über eine Krankschreibung bzw. ein Beschäftigungsverbot sprechen.
LG
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von An1988 am 20.06.2022, 14:34 Uhr
Es gibt leider keinen Betriebsrat oder Betriebsarzt. Darf denn ein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen?
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von WonderWoman am 20.06.2022, 14:34 Uhr
betriebsrat
gewerbeaufsichtsamt
dein gyn ist nicht zuständig.
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von WonderWoman am 20.06.2022, 14:35 Uhr
ein betriebsarzt ist vorgeschrieben
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von Suomi am 20.06.2022, 14:36 Uhr
Genau so und nicht der Gyn...
Nö. Der gyn hat damit nix zu tun
Antwort von mellomania am 20.06.2022, 14:56 Uhr
Es geht um den Arbeitsplatz. Krank geht vor, das ist sie, da sie so nicht arbeiten kann wegen Übelkeit
Nein
Antwort von mellomania am 20.06.2022, 14:57 Uhr
Wenn es um die Gestaltung des Arbeitsplatzes geht darf der gyn nicht. Er ist Arzt
Um welche Punkte geht es
Antwort von mellomania am 20.06.2022, 14:59 Uhr
Was hat er nicht ausgefüllt, geändert? Was arbeitest du?
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von Amyyyk, 39. SSW am 20.06.2022, 19:59 Uhr
Ich habe damals durch meine Frauenärztin mein Beschäftigungsverbot erhalten, da mein Arbeitgeber selbst keines ausstellen wollte (arbeite im Krankenhaus), zum Betriebsarzt musste ich deswegen nie gehen auch nicht zum Betriebsrat.
Meine Frauenärztin wollte lediglich die Bestätigung vom Arbeitgeber, dass er keines Ausstellt.
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von Böhnle11.2022, 20. SSW am 20.06.2022, 20:13 Uhr
Bei großen Firmen muss es einen Betriebsrat geben, bei kleineren eine Mitarbeitervertretung... Wenn du bei einem ganz kleinen Arbeitgeber beschäftigt bist kann es sein dass es auch dies nicht gibt. Und wenn ihr keinen Betriebsart habt suche dir eine Praxis die Ohren Schwerpunkt in der Arbeitsmedizin hat. Ein Gyn kann glaub nur krankschreiben wenn es gesundheitliche Gründe wie zum Beispiel Blutungen etc. hat weshalb du nicht arbeiten kannst. Wenn es aufgrund der Arbeitsstelle und die Umstände dort geht muss ein Arbeitsmediziner dazu gerufen werden.drnn dann wird es glaube ich anders bezahlt... Ich bin seit Beginn (4.SSW) im Beschäftigungsverbot da mein Arbeitsplatz nicht für Schwangere geeignet ist. Das lief über den Betriebsarzt
Das war nicht richtig
Antwort von mellomania am 20.06.2022, 20:23 Uhr
Und hätte böse in die Hose gehen können! Die Ärztin darf es schlicht nicht. Sie darf nur bei medizinischen Problemen! Alles was die Gestaltung des Arbeitsplatzes angeht obliegt alleine dem AG. Dafür gibt es rechtliche Grundlagen
Dafür gibt es eine aufsichtsbehörde
Antwort von mellomania am 20.06.2022, 20:24 Uhr
Mit einer Fachabteilung Mutterschutz!
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von Pepper Potts am 20.06.2022, 20:41 Uhr
Der Gyn oder Arzt darf dir nur ein BV ausstellen, wenn deine oder die Gesundheit deines Kindes gefährdet ist.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-beschaeftigungsverbote-gibt-es--125138
Re: Gefährdungsbeurteilung
Antwort von Melandru94, 15. SSW am 21.06.2022, 14:48 Uhr
Hey du!
Hab mir selber ein BV erkämpfen müssen… nicht weil es grundlos war oder unüblich, sondern schlichtweg weil ich die erste Schwangere im Betrieb war und keiner Ahnung hatte, was zu tun ist ( wir sind nur 4 Angestellte in einem kleinen Handwerksbetrieb und die einzige Frau außer mir ist schon über 60). Es gab zum Zeitpunkt meiner Schwangerschaft einfach keine Gefährdungsbeurteilung, weder eine generelle, noch in Bezug auf Schwangere. Meine Arbeitgeber waren zwar für ein BV (eine Umstrukturierung wäre bei uns mit enormen Kosten verbunden) wollten es allerdings nicht selber ausstellen, sodass ich es mir doch bitte vom Arzt holen solle. Also bin ich zu drei verschiedenen Ärzten gelaufen, ob mir nicht jetzt jemand diesen Schein in die Hand drücken kann, es hat auch jeder absolutes Verständnis gezeigt, aber natürlich hat es mir keiner ausgestellt. Das darf auch kein Arzt. Der Arzt stellt ein individuelles BV aus, wenn aus gesundheitlichen Gründen etwas gegen eine Beschäftigung spricht. Das generelle BV, bezogen auf deinen Arbeitsplatz, stellt NUR der AG aus. Ich kann dir echt nur raten dir den Stress zu ersparen irgendeinen Arzt zu suchen, der es illegalerweise macht (akute Übelkeit ist kein Grund für ein BV sondern für eine Krankschreibung). Wenn dir zur Zeit viel schlecht ist, lass dich im Zweifel für 1-2 Wochen vom Hausarzt aus dem Verkehr ziehen, nichts ist schlimmer als der Gedanke „sch****, ich muss in kürze an meinen unsicheren Arbeitsplatz zurückkehren“. Sag dem AG klar, dass es seine Aufgabe ist die Gefährdungsbeurteilung wahrheitsgemäß durchzuführen und welche Punkte du beanstandest. Du hast ein Anrecht darauf, dass jemand sich das anguckt, wie du arbeitest als Schwangere. Deine Schwangerschaft wird eh unverzüglich der Gewerbeaufsicht gemeldet. Die wären auch dafür zuständig, wenn dein AG weiterhin deinen Platz ungesichert lässt. Also, zeigt sich dein AG weiterhin nicht bereit dir deinen rechtlich zustehenden sicheren Arbeitsplatz anzubieten, rufe beim Gewerbeaufsichtsamt an, die helfen da gerne weiter. Vergiss nicht. Es geht nicht darum sich hier nen Lenz zu machen, sondern dein Kind zu schützen. Sollte eine Umstrukturierung des Platzes möglich sein, damit du weiter arbeiten kannst, wunderbar! Aber DU bist dafür nicht verantwortlich.
Meld dich gerne wenn du noch fragen hast, auch per pm
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