Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von maus05, 31. SSW am 24.03.2008, 19:58 Uhr

geburtsurkunde?

hab eben in der liste für die kliniktasche gelesen, dass man seine geburtsurkunde braucht. stimmt das? wofür denn?

 
7 Antworten:

Re: geburtsurkunde?

Antwort von leo engel, 24. SSW am 24.03.2008, 20:00 Uhr

Wenn du nicht verheiratet bist brauchst du deine Geburtsurkunde für die Anmeldung beim Standesamt. Vielen Kliniken übernehmen die Anmeldung. Bist du verheiratet dann das Stammbuch.

Lg Yvette

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Re: geburtsurkunde?

Antwort von Anni1403, 9. SSW am 24.03.2008, 20:59 Uhr

ja die brauchte ich bei meinem sohn auch.
in der klinik kam noch am tag der geburt eine frau vom standesamt in die klinik in mein zimmer und hat die mitgenommen
und ich konnte gleich den wisch ausfüllen wie mein kind heißen soll usw. dann mußte ich noch die gebühr für die geb-urkunde meines sohnes bezahlen, ich glaub das waren 7 oder 9 euro
und am nächsten tag kam sie dann mit meiner und der geburtsurkunde meines sohnes und hat auch gleich noch den antrag auf erziehungsgeld mitgegeben usw.
wow das fand ich klasse , so mußte ich nicht rumrennen mit nem säugling von amt zu amt sondern ging alles einigermaßen leicht.

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Re: geburtsurkunde?

Antwort von SilkeJulia am 24.03.2008, 23:46 Uhr

Hallo,

wenn du verheiratet bist, brauchst du das Stammbuch bzw die Heiratsurkunde.

Wenn du nicht verheiratet bist, brauchst du deine Geburtsurkunde und die Vaterschaftsanerkennung, damit in die Geburtsurkunde deines Kindes auch der Vater eingetragen wird.

Das Standesamt braucht das einfach, um die Geburtsurkund deines Kindes auszustellen.

LG,

Silke

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@maus

Antwort von Dockandi, 27. SSW am 25.03.2008, 8:50 Uhr

Sag, wo entbindest Du nun? Hatten ja darüber geschriebe..
Ich lag jetzt über eine Woche im Georg wegen drohender Frühgeburt und bin völlg begeistert gewesen. Wenn alles klappt und ich den Weg bist dahin schaffe, werde ich selbst aus Torgau anreisen ;))

LG Die Katja

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wie ist das eigentlich wenn......

Antwort von Sonntagskinder, 11. SSW am 25.03.2008, 11:00 Uhr

ich hänge mich einfach mal an das thema ran. Bei mir ist das folgendermaßen ich bin "noch" verheiratet aber seit 2006 von meinem Mann getrennt, die scheidung ist eingereicht aber ich hab nicht all zu große hoffnungen das das bis oktober endlich durch ist, ich bin jetzt von meinem neuem Freund schwanger! Wird dann wenn ich noch nicht geschieden sein sollte, mein noch Mann als vater in der geburtsurkunde stehen? Oder kann ich das vorher irgendwie regeln mit ner vaterschaftsaberkennung oder so., ich hab da keine ahnung von :-)
vielleicht weiß hier ja jemand wie das von statten geht, will eigentlich nicht das mein werter noch gatte in der urkunde steht!

LG melanie

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Re: wie ist das eigentlich wenn......

Antwort von Anni1403, 10. SSW am 25.03.2008, 11:31 Uhr

ich glaube du mußt mit deinem neuen freund vor der geburt zum standesamt ( er braucht seine und du deine geburtsurkunde , eventuell auch lieber mal stammbuch mitnehmen ) und er muß eine vaterschaftsanerkennung machen und damit sollte es dann gehen.kann auch sein das ihr die bestätigung bzw.zustimmung vom "noch auf papier mann" braucht.
aber genau weiß ich es leider nicht.

aber es wäre schon ne ganzschöne frechheit wenn dein "noch auf papier mann" als vater eingetragen wird obwohl ihr schon in scheidung lebt und er nicht mal der vater ist.

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Re: wie ist das eigentlich wenn......

Antwort von anjos, 29. SSW am 25.03.2008, 14:21 Uhr

Dein Nochmann muss einverstanden sein, dass er nicht der Vater ist, dafür muss er auch unterschreiben!

Mit deinem Freund musst du dann zum Amt und eine Vaterschaftsanerkennung ausfüllen und er muss das auch unterschreiben. Dann wird er als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen.

Wenn ihr nichts macht, wird automatisch dein Nochmann als Vater eingetragen! Mal krass ausgedrückt, könnte dann das passieren: Dein Freund holt dich und das Baby aus dem KH ab, auf dem Weg nach HAuse habt ihr einen Unfall, du stirbst! In dem Fall würde dein Nochmann das Sorgerecht bekommen. Solltet ihr bis dahin geschieden sein, würde das Jugendamt die Vormundschaft bekommen und per Gericht entschieden, wo das Kind aufwächst, evtl. bei den Großeltern oder in einer Pflegefamilie!
Daher sollte man immer VOR der Geburt die Verhältnisse klären, wenn man nicht verheiratet ist. Es ist zwar GOTTSEIDANK sehr selten, dass dieser krasse Fall eintritt, aber sicher ist sicher!!

Sollte dein Nochmann nicht mit der Vaterschaftsaberkennung einverstanden sind, wird er auf jeden Fall erstmal als Vater eingetragen. Die Vaterschaft kann man später anfechten... kostet allerdings Geld, weils übers GEricht geht :(

Aber dein Nochmann wär schön blöd, wenn er die Vaterschaft nicht aberkennen würde, denn dann wäre er auch unterhaltspflichtig für das Baby und auch für dich ;)

LG, Andrea

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