Geschrieben von fotokath, 12+4. SSW am 26.07.2006, 14:41 Uhr |
Freistellung für Vorsorgeuntersuchung
Hallo,
kann der Arbeitgeber die Zeit, die die Schwangere für den Besuch einer regulären Vorsorgeuntersuchung braucht (ca.1 1/2 Stunden während eines Frühdienstes im Krankenhaus) der Arbeitszeit abziehen, sodass sie praktisch nachgearbeitet werden muss???
Katharina!
Re: Freistellung für Vorsorgeuntersuchung
Antwort von Kuecken , 24. SSW am 26.07.2006, 14:47 Uhr
Hallo Katherina,
nein eigentlich kann er das grundsätzlich nicht. Vergleiche §16 MuSchG -
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__16.html
Aber, man kann ja versuchen die Termine so zu legen, dass sie die Arbeitszeit möglichst wenig tangieren. Versuch ich zumindest, da ich das nur fair meinen Kollegen gegenüber finde.
Wie das allerdings in einem Krankenhaus ist, wo immer eine bestimmte Anzahl von Personal da sein muss, weiß ich nicht.
LG Sylke
Re: Freistellung für Vorsorgeuntersuchung
Antwort von line1981-1, 25. SSW am 26.07.2006, 14:48 Uhr
Nach meiner Kenntnis - bist du auf jedenfall freigestellt und brauchst auch nichts nacharbeiten! Bei mir im Büro, wollen dies sogar, dass ich es während der Arbeitszeit legen - da es wohl laut Gesetz festgelegt ist - dass der Arbeitgeber dich freistellen muss!
LG Jacky
Re: Freistellung für Vorsorgeuntersuchung
Antwort von Muckefutz, 34. SSW am 26.07.2006, 14:50 Uhr
nein, darf er nicht - er ist verpflichtet, dich für die erforderlichen VUs freizustellen, ohne dass dir finanzielle Nachteile entstehen - kann sein, dass du ein Attest vom FA benötigst, aus dem hervorgeht, dass kein anderer Termin zu bekommen war (so ähnlich wie damals in der Schule;o))
Hier der entsprechende Auszug aus dem Mutterschutzgesetz:
"Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten."
VG
Magdalena
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