Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Indigoblau am 21.03.2014, 13:13 Uhr

Frage zur Elterngeldberechnung

Es zählt der Nettogehalt der 12 Monate vor der Geburt.
Du musst doch mit der Heirat nicht zwangsläufig in die schlechte Steuerklasse wechseln. Behalte halt die 2 Monate bis zu Entbindung die gute Steuerklasse. Danach könnt ihr wieder wechseln (ich glaube aber, dass ein gewisser Zeitraum zwischen den Steuerklassenwechsel liegen muss, bin aber nicht sicher).
Mein Mann und ich haben die Steuerklassen gewechselt, als ich schwanger wurde. Das hat mir beim Elterngeld wirklich viel gebracht!

 
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