Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sternenfee75 am 21.03.2014, 12:16 Uhr

Frage zur Elterngeldberechnung

Steuererklärung musst du aber machen, ist Pflicht bei Stkl 5 oder wenn man Lohnersatzleistungen Wie Mutterschutzgeld bekommen hat.
Progressionsvorbehalt bedeutet, euer Einkommen, sein Lohn& dein EG werden zusammengerechnet. Dadurch erhöht sich evtl euer Steuersatz. Da ihr aber Steuern anhand des alten Steuersatzes vom Einkommen vom Mann bezahlt habt, müsst ihr evtl nachzahlen.

 
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