Geschrieben von die liebe am 23.06.2009, 15:58 Uhr |
Frage zum Mutterschutz...
... Ich bin mit wissen der ss krank geschrieben und anschliessend ins bv.
was schreib ich als meinen letzten arbeittag rein?
und bis wann steht mir arbeitsentgeld zu?
mein et. ist der 08.08 also der muschu beginnt am 27.06.
ich hasse den papierkram.
claudia
Re: Frage zum Mutterschutz...
Antwort von Lesekultur, 35. SSW am 23.06.2009, 16:07 Uhr
Zu 1. Deinen letzten tatsächlichen Arbeitstag.
Zu 2. Arbeitsentgelt steht dir bis zum 26.06.2009 zu (einen Tag vor dem Mutterschutz stellt der Arbeitgeber seine Zahlungen ein).
Alles Gute!
Re: Frage zum Mutterschutz... Nachtrag
Antwort von Lesekultur, 35. SSW am 23.06.2009, 16:08 Uhr
Bei erstens, bin ich mir nicht zu einhundert Prozent sicher.
Bei zweitens schon!
@lesekultur
Antwort von die liebe, 34. SSW am 23.06.2009, 16:12 Uhr
danke so hab ich mir das schon gedacht...
claudia
Re: @lesekultur
Antwort von Lesekultur, 35. SSW am 23.06.2009, 16:22 Uhr
Ich hatte bei einer Bekannten, welche bei einer Krankenkasse tätig ist, nachgefragt, und es ist so richtig wie ich es schrieb.
Was gehört noch dazu
Kann mir vielleicht hier jemand weiter helfen???
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