Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tossy, 18. SSW am 21.07.2008, 21:47 Uhr

Frage zum Elterngeld bei befristetem AV

Wird der Arbeitsvertrag während der SS zulässig gekündigt, wie bei dir der Fall, zahlt die Differenz zwischen KK (13€ pro Tag) und Arbeitgeberzuschuss die KK bzw. das Bundesversorgungsamt. Da du dich eh 3 Monate vor Vertragsauslaufen bei dem Arbeitsamt melden musst. Kannst du dort gleich den Zuschuss klären lassen. Kann sein, das auch das AA den Zuschuss zahlt.

LG

 
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