Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von hedda84, 27. SSW am 21.07.2008, 13:57 Uhr

Frage zum Elterngeld bei befristetem AV

so, bei mir das gleich............
also, du musst dich ab dem 01.01.09 dann arbeitssuchend melden und dann wird von dem arbeitslosengeld das mutterschutz und elterngeld(sind ja 12 monate, sprich jahreseinkommen) berechnet......ganz ganz wichtig vorher immer alg1 beantragen wegen kk und so....sonst musst nachher deine entbindung und aufenthalt im kkh noch selber zahlen...aber geh sonst zu einer beratungsstelle, die helfen dir auf jeden fall....

 
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