Geschrieben von hedda84, 27. SSW am 21.07.2008, 13:57 Uhr |
Frage zum Elterngeld bei befristetem AV
so, bei mir das gleich............
also, du musst dich ab dem 01.01.09 dann arbeitssuchend melden und dann wird von dem arbeitslosengeld das mutterschutz und elterngeld(sind ja 12 monate, sprich jahreseinkommen) berechnet......ganz ganz wichtig vorher immer alg1 beantragen wegen kk und so....sonst musst nachher deine entbindung und aufenthalt im kkh noch selber zahlen...aber geh sonst zu einer beratungsstelle, die helfen dir auf jeden fall....
- Frage zum Elterngeld bei befristetem AV - Pusselchen, 10. SSW 21.07.08, 13:10
- Re: Frage zum Elterngeld bei befristetem AV - nani1980 21.07.08, 13:32
- Re: Frage zum Elterngeld bei befristetem AV - hedda84, 27. SSW 21.07.08, 13:57
- Re: Frage zum Elterngeld bei befristetem AV - tossy, 18. SSW 21.07.08, 21:47