Geschrieben von M.S. am 04.09.2013, 22:46 Uhr |
frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss
Hallo!
Soweit ich weiß, bekommst du nicht nochmal die gleiche Höhe des Elterngeldes! Sondern nur den Mindestsatz von 300 Euro.
Oder woher hast du deine Informationen?
Wenn du z.B. während der Elternzeit erneut einen ET hast, dann kannst du deine Elternzeit vorzeitig beenden und bekommst dann zumindest das Mutterschaftsgeld in der gleichen Höhe, wie bei der letzten Schwangerschaft.
Alles Gute und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft
- frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss - BaldZuViert 04.09.13, 22:32
- Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss - M.S. 04.09.13, 22:46
- Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss - keinnamemehrfrei 04.09.13, 22:47
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- Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss - BaldZuViert 04.09.13, 23:19
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- Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss - BaldZuViert 04.09.13, 23:33
- Re: frage zum 2. elterngeld nach schneller erneuter ss - HSVMarie 05.09.13, 2:18
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