Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Cecile87, 21. SSW am 29.03.2012, 14:51 Uhr

frage zu vorlaeufigem beschaeftigungsverbot und gewerbeaufsicht

hallo.
habe ein vorl. bv von meiner fä weil mein ag mich nicht so einsetzen kann wie es lt. muschu sein sollte.seit drei monaten laufe ich ihnen immer wieder hinterher damit etwas geaendert wird. arbeite in der pflege.auf der einen dienststelle x sind infektiöse patienten zu versorgen und auf der andern dienststelle y sind diebedtimmten arbeitenlt. muschu zwar nicht ausdruecklich verboten, fuer mich (6.monat) sind die arbeiten aber zunehmend koerperlich anstrengender, habe rueckenschmerzen bis ins bein und kann manchmal gar nicht mehr richtig aufstehn geschweigedenn laufen. auch wird mir die letzte zeit oft schwindlig,d.h. z.b. muss dort oft gebueckt und in der hocke arbeiten,dauernd am rennen ohne dass man mal 10 min. sitzen und sich etwas ausruhen kann,kontakt mit ausscheidungen bei denen man nie weiss ob sie infektiös sind, ein grosser schwerer patient der staendig umfaellt und letztens fast auf mich gefallen waere im bad,bin alleine im dienst und koennte mir niemand zu hilfe holen oder zum arzt falls ich wieder blutungen haben sollte etc. habe jetzt trotzdem die ganze zeit noch dort weitergearbeite wo die infektioesen patienten sind,mich aber so gut distanziert von ihnen soweit es ging weil ich arbeiten gehen wollte und kein bv. (einmal wurde ich auch in den bauch geboxt).so war das auch mit dem ag abgemacht dass ich auf der dienststelle bleibe.doch jetzt haben sie mich wieder ohne mich zu informieren in der anderen dienststelle y eingesetzt ab april. hab mein chef angerufen der meinte sie sind ja nicht alleine wir schicken fsj mit .tja. ich muss die praktikantin aber erst anlernen und die kann auch nicht meine konplette arbeit uebernehmen, logisch.nun steht in dem bv dass es ausgestellt ist bis alles durch das gewerbeaufsichtsamt geklaert ist.ich muss mich jetzt mit eiber mitarbeiterin dort in verbindung setzen die sich dann da einklingt und prueft. hat jemand schon mal so etwas aehnliches erlebt und kann mir sagen wie so etwas ablaeuft?was macht und prueft sie genau!

 
4 Antworten:

Re: frage zu vorlaeufigem beschaeftigungsverbot und gewerbeaufsicht

Antwort von sandra2210 am 29.03.2012, 17:58 Uhr

arbeite auch in der pflege wwenn ich das jetz richtig verstanden hab lassen die dich alles wie vorher machen???? das dürfen die nicht du hättest dir gleich berufsverbot geben lassen sollen , ich wüste nichts davon was das gewerbe amt damit zu tun hat ?? dencke eher ein anruf beim betriebsrat oder wenn zum anwalt ,, aber auf jeden fall nicht mehr arbeiten lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: frage zu vorlaeufigem beschaeftigungsverbot und gewerbeaufsicht

Antwort von Cecile87 am 29.03.2012, 20:00 Uhr

Ja, also ich wurde versetzt für 2 Monate. Spritzen musste ich nicht mehr machen aber wie gesagt auf der einen Einsatzstelle sind infekt. Pat. und auf der anderen halt so wie ich es oben geschrieben habe, Betriebsrat haben wir nicht und meine Fä meinte ich sollte diese Frau kontaktieren die sich dann da einklingt. Sie wäre extra für sowas zuständig. Gefallen tut mir das nicht aber in der vorl. Bv-Bescheinigung steht auch "bis zur Klärung mit Gewerbeaufsicht". Habe eigentlich die ganze Zeit versucht es zu vermeiden aber ich komme so nicht weiter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: frage zu vorlaeufigem beschaeftigungsverbot und gewerbeaufsicht

Antwort von Rominaa, 13. SSW am 29.03.2012, 20:39 Uhr

Hallo,

ich bin seit Anfang meiner SS vom Beruf freigestellt. Bin Erzieherin und durch die erhöhte Infektionsgefahr wurde ich von meinem Hausarzt freigestellt für die gesamte SS. Geh mal bitte zu Deinem Hausarzt. Bei mir hat meine FA und der Betriebsarzt anfangs auch rumgezickt und sich quer gestellt. Bin dann zum Hausarzt und diese Freistellung vom Dienst ist gesetzlich gültig. Steht im Mutterschutzgesetz. Weiss nicht was das mit dem Gewerbeamt zu tun hat. Die freistellung nennt sich Individuelles Beschäftigungsverbot und Dein Hausarzt/FA muss es Dir eigentlich ausstellen wenn die Infektionsgefahr wie beschrieben sehr hoch ist.

Bei mir kann aber noch hinzu, das ich mehrere Impfungen als Kind wohl nicht erhalten habe. Daher auch die sofortige Freistellung mit Lohnfortzahlung.

Hoffe das ich Dir helfen konnte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: frage zu vorlaeufigem beschaeftigungsverbot und gewerbeaufsicht

Antwort von sandra2210 am 30.03.2012, 5:22 Uhr

das ist richtig , du solltest das selbe tun , am besten gleich zu hause bleiben irgentwelche symptome angeben dann muss sie dich aus den verkehr ziehen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.