Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Stöpsel-Jessi, heute noch 35. SSW am 16.06.2004, 17:46 Uhr

Frage zu Erziehungsgeld! WICHTIG!

ALso ich bin noch in der Ausbildung, werde wenn das Baby da ist ein Jahr Elternzeit nehmen (vorraussichtlich) und dann im nächste August wieder mit der Ausbildung weitermachen!

Nun meine Frage, bekomme ich dann trotzdem 2 Jahre Erziehungsgeld? Also auch für das eine Jahr in dem ich dann schon wieder arbeite? Muss dazu sagend ass ich äusserst wenig verdiene (im 3, Ausbildungsjahr werden es 315 Euro sein)
Hat das mit meinem Einkommen zu tun? Oder kreige ich generell nix mehr wenn ich wieder arbeite?
Wäre es dann sinnvoll das Erziehungsgeld jetzt in Budget-Form nur für das eine jahr zu beantragen wenn ich danach eh nix mehr kriege? (wobei ich nich weiss wie wir das dann finanziell machen sollen wenn ich dann nix mehr kriege)

Ich hoffe hier kann mir vielleicht jemand weiter helfen, bzw. sagen wo ich das rausfinden kann!?

Danke schonmal, Jessica

 
14 Antworten:

Re: Frage zu Erziehungsgeld! WICHTIG!

Antwort von unsi, 36. SSW am 16.06.2004, 17:52 Uhr

Hallo Jessica,

erstmal ist es wichtig wie viel Du arbeitest.
Wenn Du max. 30 Stunden arbeitest, dann geht das in Ordnung. Bei allem was darüber ist, wird gesagt, dass Du Dein Kind nicht mehr selbst betreust.

Und dann ist der Verdienst wichtig.
Wichtig ist dabei auch was Dein Partner verdient und nicht nur das was Du bekommst.

Liebe Grüße

Anita

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Wieviel "dürften" wir denn zusammen verdienen??

Antwort von Stöpsel-Jessi, 35. SSW am 16.06.2004, 17:57 Uhr

Mein Mann ist dann im Referendariat, also allzuviel wird da nicht zusammenkommen...

Jessi

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Re: Wieviel

Antwort von monika 77, 34. SSW am 16.06.2004, 18:17 Uhr

Hallo,
habe hier ein paar Daten aus der Öko-Test- Zeitschrift (Kleinkinder):
die ersten 6 Mon.: 30 000 bzw. 23 000
ab dem 7. Mon.: 16 500 bzw. 13 500.
Für das Buget gelten noch niedrigere Einkommensgrenzen (22 086 bzw. 19 086). Das Buget lohnt sich für Eltern, die wissen, dass sie nur ein Jahr aussetzen wollen.

Kannst ja vielleicht mal selber genauer in der Öko- Test blättern.

lg monika

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@Monika77

Antwort von Stöpsel-Jessi, 35. SSW am 16.06.2004, 18:47 Uhr

Danke schonmal für die Info!

Könntest du mir vielleicht noch sagen was 16 500 bzw. 13 500 bedeutet? Also wann gilt welche Höchstgrenze?
Hab dies Heft leider nicht....

Danke schonmal, Jessica

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Nochwas! Zählt das Kindergeld dann auch zum EInkommen?

Antwort von Stöpsel-Jessi, 35. SSW am 16.06.2004, 18:50 Uhr

...

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So langsam versteh ich gar nix mehr.... Sorry, nochmal....

Antwort von Stöpsel-Jessi, 35. SSW am 16.06.2004, 19:07 Uhr

Also ich hab grad mal gegoogelt und da steht nun dass man nur Anspruch auf Erziehungsgeld hat wenn man nicht mehr als 30 Std. wöchentlich arbeitet...

Dann bekommen wir also sobald ich wieder arbeite nix mehr, egal wieviel wir zusammen verdienen?! Oder wie ist das nun? (ich werde mehr als 30 Std. arbeiten...)

Die Einkommensgrenze dürften wir eigentlich nicht überschreiten, aber ich arbeite eben mehr als 30 Std.
ICh blick da nich mehr durch!!

Sorry wenn ich euch damit nerve, aber das wirft jetzt wieder ganz enue Probleme auf über die ich mir bis jetzt noch gar nicht son Kopf gemacht hab....

Jessica

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Re: So langsam versteh ich gar nix mehr.... Sorry, nochmal....

Antwort von annatinka, 13. SSW am 16.06.2004, 19:48 Uhr

Hi,

ich habe heute gelesen, dass es eine Ausnahme für Azubis gibt. Demnach erhalten sie auch Erziehungsgeld, wenn sie arbeiten und eben nicht in Erziehungsurlaub gehen. Steht in der Mutter und Kind (Seite 19). Ich sie vom FA. Vielleicht kannst du sie auch unter www.haefner-verlag.de bekommen.

Ich hoffe, die Info stimmt und hilft dir weiter.

LG Annalena

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@annatinka

Antwort von Stöpsel-Jessi, 35. SSW am 16.06.2004, 20:15 Uhr

Vielen Dank für die Info!!

Ich guck mal was ich dazu rausfinden kann... Aber wenn es da ne Ausnahme gäge wäre schon super für uns!!

Jessica

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hab da einen Link gefunden

Antwort von oktobererbse, 25. SSW am 16.06.2004, 20:36 Uhr

der die vielleicht weiterhelfen könnte

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen%2Cdid=3028.html

mußt du wohl bestellen oder runterladen

ist vom Bundesminesterium für Familie und Co

Hoffe geholfen zu haben
Nini

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Eine Frage noch (sorry)

Antwort von Stöpsel-Jessi, 35. SSW am 16.06.2004, 20:46 Uhr

ICh hab mich jetzt soweit "schlau" gemacht und rausgefunden dass ich während der Ausbildung Erziehungsgeld 2 Jahre lang bekomme, egal ob ich Erziehungsurlaub nehme oder nicht (wirklich ne Sonderregelung)

Nur eine Sache hab ich bis jetzt noch nich gefunden und zwar sind die Einkommensgrenzen Brutto oder Netto?
Kann mir das vielleicht noch jemand von euch sagen?

Jessica

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soweit ich weiss brutto ..

Antwort von oktobererbse, 25. SSW am 16.06.2004, 21:13 Uhr

.

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EINKOMMENSGRENZEN SIND NETTO!!! LG

Antwort von pebbles25, 27. SSW am 16.06.2004, 22:17 Uhr

XXX

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Re: Frage zu Erziehungsgeld! WICHTIG!

Antwort von anis79, 28. SSW am 17.06.2004, 7:31 Uhr

Hallo,

hab mich nun doch endlich auch im Forum angemeldet. Lese schon eine ganze Zeit lang "heimlich" mit. Hab mich mit dem Thema aber auch relativ lange beschäftigt und bin gestern gerade über einen Rechner fürs Erziehungsgeld gestoßen. Hier der Link:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html

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Re: Frage zu Erziehungsgeld! WICHTIG!

Antwort von WunderbaresKind, 17. SSW am 17.06.2004, 8:32 Uhr

Auf dieser oder ähnlichen Seiten kannst du dir dein Erziehungsgeld ausrechnen. Ich denke du bekommst auf jeden Fall bis 24 Monate: http://www.versorgungsverwaltung-mv.de/pages/erzgeldrechner_inc.htm

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