Schwanger - wer noch?

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von Susi0103  am 20.09.2011, 18:41 Uhr

eventuell rückwirkend

nochwas:
"Wenn Sie den Kinderzuschlag beantragt und einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, können Sie, innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt des Ablehnungsbescheides, rückwirkend Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Sie hilfebedürftig sind."
Quelle: http://www.sgb2.info/seite/fragen-und-antworten-zu-geldleistungen#Mein Antrag auf Kinderzuschlag ist abgelehnt worden. Kann ich rückwirkend Arbeitslosengeld II beantragen?

Bin der Meinung, dass das ähnlich ist.

 
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