von Susi0103 am 20.09.2011, 18:41 Uhr |
eventuell rückwirkend
nochwas:
"Wenn Sie den Kinderzuschlag beantragt und einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, können Sie, innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt des Ablehnungsbescheides, rückwirkend Arbeitslosengeld II beantragen, wenn Sie hilfebedürftig sind."
Quelle: http://www.sgb2.info/seite/fragen-und-antworten-zu-geldleistungen#Mein Antrag auf Kinderzuschlag ist abgelehnt worden. Kann ich rückwirkend Arbeitslosengeld II beantragen?
Bin der Meinung, dass das ähnlich ist.
- Darf ich mich auch mal aufregen? - Schippchen, 28. SSW 20.09.11, 15:24
- eventuell rückwirkend - Susi0103 20.09.11, 18:31
- Re: eventuell rückwirkend - Susi0103 20.09.11, 18:41
- Mein Kopf qualmt... - Schippchen, 28. SSW 20.09.11, 18:55
- eventuell rückwirkend - Susi0103 20.09.11, 18:31
Super Tips gegen Übelkeit? (Nausema?)
Primäres Abstillen - wer hat Erfahrung damit?
Angelsound abzugeben!
Oberer Riss in der Fruchtblase
Schwanger trotz Mirena??
Ich hasse diese Übelkeit!!!! Und alles was mein Mann sagt ist...
Großer Gu Ratgeber Schwangerschaft und Geburt abzugeben.
Bei "Rund ums Baby" ein- bzw. ausloggen...
Positiv!!!??? Presense Test verdunstungslinie????