Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mamaEJV, 19. SSW am 07.02.2011, 22:12 Uhr

Erziehungszeit trotz alg 2

klar steht dir auch als alg2 bezieher elternzeit un elterngeld zu... falls du in den letztne 12 monaten einkommen hasr wird das durchschnittsgeld ermittelt mindest satz für EG sin 300€/monat für ein jahr oder 150€/monat auf zwei jahre verteilt! allerdings darfst du nur 110€ oder sogar 150€ (weiß ich net merh genau) behalten der rest wird verrechnet...(wird als einkommen gezählt)
du musst den EG antrag ganz normal bei der EG-stelle stellen un bekommst dann en bescheid den du dann wiederrum bei/m sachbearbeiter/in für alg2 einreichen musst...

 
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