Geschrieben von küchlein, 38. SSW am 07.02.2011, 18:18 Uhr |
Erziehungszeit trotz alg 2
hallo ihr lieben
und zwar geht es darum das ich ALG 2 beziehe und mein Mann auch und ich jetzt in der 38 SSW bin und gerne 2 jahre Erziehungszeit nehmen möchte.
kann ich als ALG 2 überhaupt Erziehungszeit nehmen?
und wenn ja wo kann ich das beantragen?
Re: Erziehungszeit trotz alg 2
Antwort von Kristin87, 28. SSW am 07.02.2011, 18:30 Uhr
Bei meinem 1. Kind hat es mich damals auch betroffen. Hatte einen Vordruck, auf dem ich das angeben musste und den ich nach der Geburt meines Sohnes abgeschickt abgeschickt habe. Hatte 3 Jahre angegeben. Habe aber nach 1 3/4 Jahr schon wieder gearbeitet. LG
Re: Erziehungszeit trotz alg 2
Antwort von küchlein, 38. SSW am 07.02.2011, 18:39 Uhr
erst mal danke das du mir geantwortet hast :D
also kann ich erziehungszeit nehmen ?
und wo hole ich die anträge für erziehungzeit?
Lg
Re: Erziehungszeit trotz alg 2
Antwort von küchlein am 07.02.2011, 18:48 Uhr
sorry jetzt erst hab ich dein kommentar erst richtig verstanden, bin manchmal etwas verwirrt.
wo kann ich den Antrag für erziehungszeit holen?
Re: Erziehungszeit trotz alg 2
Antwort von Princess01 am 07.02.2011, 19:10 Uhr
Klar kannst Du 2 Jahre nehmen, den Antrag gibts bei uns im KH und auf dem Jugendamt.
Allerdings wird das Elterngeld wie auch das Kindergeld voll angerechnet.
JA kannst du!!!!!!!!!
Antwort von Teufel89 am 07.02.2011, 20:37 Uhr
die aufm amt werden dich in absehbarer zeit danach fragen....
Re: JA kannst du!!!!!!!!!
Antwort von küchlein, 38. SSW am 07.02.2011, 20:53 Uhr
das ist gut weil ne freundin mal zu mir sagte das alg 2 empfänger das nicht bekommen können weil das ja nur für arbeiter ist aber konnt ich mir nicht richtig vorstellen weil ja eigentlich jede muter anspruch drauf hat finde ich.
Lg
Re: Erziehungszeit trotz alg 2
Antwort von mamaEJV, 19. SSW am 07.02.2011, 22:12 Uhr
klar steht dir auch als alg2 bezieher elternzeit un elterngeld zu... falls du in den letztne 12 monaten einkommen hasr wird das durchschnittsgeld ermittelt mindest satz für EG sin 300€/monat für ein jahr oder 150€/monat auf zwei jahre verteilt! allerdings darfst du nur 110€ oder sogar 150€ (weiß ich net merh genau) behalten der rest wird verrechnet...(wird als einkommen gezählt)
du musst den EG antrag ganz normal bei der EG-stelle stellen un bekommst dann en bescheid den du dann wiederrum bei/m sachbearbeiter/in für alg2 einreichen musst...
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