Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von berita am 16.09.2003, 18:58 Uhr

Erziehungsurlaub

Du musst dich nur fuer zwei Jahre festlegen. Das dritte Jahr kannst du bis spaetestens acht Wochen vor dessen Beginn beantragen (Bundeserziehungsgeldgesetz). Das darf dein AG nicht ablehnen.. Es sei denn, du willst es erst spaeter nehmen (geht ja bis zum 12. Lj.), dafuer braeuchtest du seine Zustimmung.

LG
Berit

 
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