Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ronya, 25. SSW am 23.09.2004, 10:02 Uhr

Erziehungsgeld

Hallo,

Du darfst einen 400 Euro Job ausüben, ohne daß das Geld angerechnet wird, vorausgesetzt, Du arbeitest nicht mehr als 30 Wochenstunden.

Würde allerdings Dein Mann einen Nebenjob haben, müsste das angegeben werden, da dieses Einkommen auf Euer Gesamteinkommen angerechnet wird und somit evtl. das EG gekürzt werden könnte.

Liebe Grüße
Ronya

 
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