Geschrieben von Patti1977, 32. SSW am 30.10.2009, 8:27 Uhr |
Erbausschlagung
Halo,
wenn du das Auto gekauft hast, dann bist du der Eigentümer und müsstest im Brief stehen. Wer das Auto versichert muss nicht im Brief stehen, ist Unterschied. Frage: Wer steht im Brief als Eigentümer: Du oder er. Wenn du, dann ist es egal, brauchst nur neue Versicherung. Wenn er, dann ist es seine Erbmasse, egal wer es bezahlt hat. Eigentümer ist der im Brief. Umschreiben kannst du ohne Zustimmung des Eigentümers den Brief nicht. Da dieser tot ist, müssen die Erben lt. Erbschein zustimmen (dazu muss man Erbe annehmen). Schlägst du das Erbe aus, gehört das Auto den anderen Erben.
Verkaufen kann ein Auto eigentlich der, der den Brief hat aber das macht kein Autohändler mit, also wieder Erbschein.
Dreht sich im Kreis das ganze. Verstehe nicht, warum du Auto kaufst und auf deinen Vater umschreibst. Habe auhc ein Auto und Versicherung läuft über meine Mutter. Seit 15 Jahren und gab nie Probleme.
Lg
- Erbausschlagung - Purzel09, 31. SSW 30.10.09, 8:18
- Re: Erbausschlagung - ickebins82 30.10.09, 8:20
- Re: Erbausschlagung - Patti1977, 32. SSW 30.10.09, 8:27
- Re: Erbausschlagung - Purzel09, 31. SSW 30.10.09, 8:32
- Re: Erbausschlagung - Patti1977, 32. SSW 30.10.09, 8:39
- @Purzel09 - die liebe 30.10.09, 8:46
- Re: Erbausschlagung - Purzel09, 31. SSW 30.10.09, 8:46
- NEIN Patty 1977, 6 Wochen frist !!!... o.t. - die liebe 30.10.09, 8:48
- da war jemand schneller.. ot. - die liebe 30.10.09, 8:49
- Sorry - Patti1977, 32. SSW 30.10.09, 8:52