Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Purzel09, 31. SSW am 30.10.2009, 8:18 Uhr

Erbausschlagung

Guten Morgen ihr Lieben,

ich weiss, gehört hier eigentlich nicht her aber vielleicht weiss ja jemand von Euch spontan Rat und kann mir helfen.

Mein Paps ist ja vor einer Woche gestorben...
Bin mal wieder am Grübeln, weil noch soviel erledigt werden muss...
Und eben fiel mir ein; mein Auto!!
Das Auto läuft versicherungstechnisch - also auch im Brief - auf meinen Paps.
Da ich jetzt aber voraussichtlich aus finanziellen Gründen und aufgrund meiner SS das Erbe ausschlagen muss, schiebe ich gerade Panik, dass ja dann mein Auto auch weg ist!
Den Kaufvertrag habe ich geschlossen - hab´s ja auch gekauft.
Weiss jemand von Euch wie das ist? Muss ich jetzt noch schnell den Brief auf mich umschreiben lassen oder reicht der Kaufvertrag???

Bin total panisch gerade, weil ich das Auto eigentlich jetzt verkaufen wollte um die ganzen Kosten für Bestattung etc. bezahlen zu können...

LG

 
9 Antworten:

Re: Erbausschlagung

Antwort von ickebins82 am 30.10.2009, 8:20 Uhr

Hi Purzel.

Ich weiß auch leider auch nichts genaues, aber frag doch mal die RAin hier im Forum:

http://www.rund-ums-baby.de/recht/

LG

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Re: Erbausschlagung

Antwort von Patti1977, 32. SSW am 30.10.2009, 8:27 Uhr

Halo,

wenn du das Auto gekauft hast, dann bist du der Eigentümer und müsstest im Brief stehen. Wer das Auto versichert muss nicht im Brief stehen, ist Unterschied. Frage: Wer steht im Brief als Eigentümer: Du oder er. Wenn du, dann ist es egal, brauchst nur neue Versicherung. Wenn er, dann ist es seine Erbmasse, egal wer es bezahlt hat. Eigentümer ist der im Brief. Umschreiben kannst du ohne Zustimmung des Eigentümers den Brief nicht. Da dieser tot ist, müssen die Erben lt. Erbschein zustimmen (dazu muss man Erbe annehmen). Schlägst du das Erbe aus, gehört das Auto den anderen Erben.

Verkaufen kann ein Auto eigentlich der, der den Brief hat aber das macht kein Autohändler mit, also wieder Erbschein.

Dreht sich im Kreis das ganze. Verstehe nicht, warum du Auto kaufst und auf deinen Vater umschreibst. Habe auhc ein Auto und Versicherung läuft über meine Mutter. Seit 15 Jahren und gab nie Probleme.

Lg

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Re: Erbausschlagung

Antwort von Purzel09, 31. SSW am 30.10.2009, 8:32 Uhr

Der Brief läuft auf ihn, weil das Auto über seine Versicherung als Zweitwagen lief! Seit jeher war das so, seitdem ich Auto fahre!
Der Brief wurde also nie umgeschrieben sondern wurde gleich auf ihn angemeldet - logischerweise als Zweitwagen!

Den Brief habe ich, weil ich das Auto gekauft und finanziert habe!

Erben gibt es keine ausser mir - bin die Einzige

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Re: Erbausschlagung

Antwort von Patti1977, 32. SSW am 30.10.2009, 8:39 Uhr

Ich würd sagen, geh zum zuständigen Amtsgericht, dort sitzt das Nachlassgericht. Die sind für sowas ausgebildet und helfen kostenlos weiter. Wenn nicht, ziehe einen Anwalt hinzu. Bei Autos gibt es da besondere Regeln, weil der den Brief hat auch besondere Rechte hat, auch wenn er nicht der rechtliche Eigentümer ist.

Du hast nur 4 Wochen Frist wegen Erbausschlagung.

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@Purzel09

Antwort von die liebe am 30.10.2009, 8:46 Uhr

hast PN

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Re: Erbausschlagung

Antwort von Purzel09, 31. SSW am 30.10.2009, 8:46 Uhr

es sind 6 Wochen

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NEIN Patty 1977, 6 Wochen frist !!!... o.t.

Antwort von die liebe am 30.10.2009, 8:48 Uhr

...

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da war jemand schneller.. ot.

Antwort von die liebe am 30.10.2009, 8:49 Uhr

...

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Sorry

Antwort von Patti1977, 32. SSW am 30.10.2009, 8:52 Uhr

.

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