Geschrieben von mangu am 07.06.2010, 10:00 Uhr |
Elterngeldberechnung
Hallo,
hab da mal ne Frage:
Ich habe ende 2008 meinen Sohn zur Welt gebracht und hab 2 Jahre Elternzeit beantragt. Seit seinem ersten Geburtstag bin ich nun wieder am arbeiten (auf 30 Std./Woche) bei meinem Arbeitgeber.
Bin jetzt schon wieder ein halbes Jahr dort am arbeiten und wollte mal fragen wie das ist, wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, wovon dann das neue Elterngeld berechnet wird?
Läuft das dann so, dass die Zeit vor dem Beschäftigungsverbot zur Berechnungsgrundlage genommen wird und wenn die nicht ausreicht (müssen ja 12 Monate sein) dann die Zeit vor meinem ersten Kind mit berechnet wird? (bin seit 2006 bei dieser Firma beschäftigt)
Danke für Eure Hilfe.
LG
mangu
Re: Elterngeldberechnung
Antwort von Rehauge79 am 07.06.2010, 10:10 Uhr
Hallo!
Soviel ich weiß, werden die 13 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung des Elterngeldes genommen.
Auf keinen Fall die Zeit vor dem ersten Kind, da ja sehr viele vor Geburt des ersten Kindes einen Vollzeitjob hatten und somit ja am meisten Geld bekommen würden. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das zwei Jahre später noch gilt.
Gruß, Christine
Re: Elterngeldberechnung
Antwort von KatPa, 15. SSW am 07.06.2010, 10:43 Uhr
du bekommst ja im beschäftigungsverbot dein normales gehalt weiter, ist zumindest bei mir so.
das hat dann keinen einfluss auf die elterngeldberechnung. (ich habe das spielchen schonmal durch mit bv und eg )
Re: Elterngeldberechnung
Antwort von Elle79 am 07.06.2010, 10:59 Uhr
wenn du zur Geburt des zweiten Kindes noch Elterngeld bekommst, erhältst du das gleiche Geld beim Zweiten...
Zur Berechnung wird dann das vor der Elternzeit genommen...
hatte beim Jugendamt nachgefragt, weil es bei mir ähnlich ist
Re: Elterngeldberechnung
Antwort von mangu am 07.06.2010, 11:01 Uhr
Hi,
also ich habe damals ab August 08 auch ein Beschäftigungsverbot bekommen und dann wurden mir diese Monate (Aug-Okt 08) nicht zur Berechnungsgrundlage für mein Elterngeld genommen, sondern die letzten 12 Monate vor dem Beschäftigungsverbot.
Jetzt ist es so, dass ich wieder eins bekommen werde und ich von Jan10 bis jetzt wieder gearbeitet habe und davor das eine Jahr Elterngeld bekommen habe (was laut meines Wissens nicht als Grundlage genommen werden darf). Ich habe mal gehört, dass die Frauen, die innerhalb des ersten Jahres (im Jahr des Bezuges von Elterngeld) wieder Schwanger werden, an ihrem Monatseinkommen den sie vor dem ersten Elterngeld bekommen haben wieder bessen werden. Wovon soll der Staat sie sonst bemessen? Der mindestsatz von 300€ steht doch wohl außer frage, da sie ja in einem Arbeitsverhältnis waren (wie auch ich und ich kann ja nix dafür, wenn ich schon wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen oder?)
Danke für eure hilfe
lg
Re: Elterngeldberechnung
Antwort von Elle79 am 07.06.2010, 11:05 Uhr
ich hatte vor dem Elterngeld auch ein BV...und da man ja da das gleiche Geld bekommt wie zu normalen Arbeitszeit, wird genau diese Zeit benutzt
ich hatte gedacht du bekommst 2Jahre Elterngeld...
Re: Elterngeldberechnung
Antwort von Nine8, 34. SSW am 07.06.2010, 11:08 Uhr
Das wird bei dir eine "Mischberechnung" werden. Es werden immer die 12 Monate vor Geburt des Kindes gerechnet. Und da du jetzt ein halbes Jahr gearbeitet hast, zählt dieses halbe Jahr genauso mit.
Re: Elterngeldberechnung
Antwort von mangu am 07.06.2010, 11:17 Uhr
Ja das mein ich ja, ich dachte es funktioniert so:
Das halbe Jahr was ich jetzt gearbeitet habe wieder und ein halbes Jahr vor meiner ersten Elternzeit wird mir bei der Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind zu Grunde gelegt?!
Danke
LG