Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dorsa, 39. SSW am 08.06.2009, 15:17 Uhr

Elterngeldantrag

-Eine Bescheinigung deines Arbeitgebers über deinen Lohn der letzten 12 Monate bevor du Mutterschaftsgeld bekommen hast.
-Eine Bescheinigung über Mutterschaftsgeld
-Geburtsurkunde

LG

 
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